Ist es möglich, eine Wohnung monatlich in der EU zu mieten, Nicht-EU-Bürger [geschlossen]

Ich bin ein russischer Staatsbürger, der eine 3-jährige EU-Mehrfachvisumkategorie hat C. Ich möchte legal eine Wohnung in der EU mit einer monatlichen Zahlung langfristig mieten, 2+ Monate. Die Idee ist, dass ich diese potenzielle Wohnung verlasse und zurückkomme. Ist es möglich?

Welches Land in der EU?
Ich mache es gerade. Ich bin kein EU-Bürger und miete für 3 Monate in der EU. AFAIK ist es 100% legal, aber ich habe keinen Anwalt konsultiert.
@Kuba Litauen
Das EU-Recht sagt nichts darüber aus. Das nationale Recht in einem bestimmten Land kann Einschränkungen aufweisen, aber die größte Hürde sind wahrscheinlich die Vermieter. Die Überprüfung, ob Sie ein Einwohner sind, ist nicht unbedingt obligatorisch, aber sie können Einwohner aus allen möglichen Gründen bevorzugen. Das setzt voraus, dass Sie 6+ Monate in Betracht ziehen und hoffen, den niedrigeren Langzeitmietpreis zu erhalten. Ein Ferienhaus für 2 oder 3 Monate zu mieten sollte auf jeden Fall kein Problem sein.

Antworten (1)

Apropos Deutschland: Kurzzeitmiete in Hotels oder Ferienwohnungen und Langzeitmiete einer Wohnung sind unterschiedliche Marktsegmente mit teilweise unterschiedlichen Regelungen.

  • Die meisten Vermieter werden einige finanzielle Hintergrundprüfungen ihres Mieters durchführen. Sie könnten bei der häufigsten Überprüfung leer ausgehen , was Sie als Mieter mit „hohem Risiko“ erscheinen lässt.
  • Personen müssen sich bei der Gemeinde ihres Wohnortes anmelden. Ein Hotel übernimmt das für den Gast, ein Vermieter nicht.
  • Mieter müssen einen individuellen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen, mit Zählerstand bei Einzug oder Auszug.

Selbst wenn es kein Gesetz dagegen gibt, kann es für nur wenige Monate unpraktisch sein. Untervermieten könnte praktischer sein.