Ist Touring Motorsegler im Begriff „Flugzeuge“ enthalten?

Die EASA-Definition lautet wie folgt: „Flugzeug“ bezeichnet ein motorgetriebenes Starrflügelflugzeug, das schwerer als Luft ist und im Flug durch die dynamische Reaktion der Luft gegen seine Flügel getragen wird. „Luftfahrzeug“ bezeichnet eine Maschine, die in der Atmosphäre Unterstützung aus anderen Reaktionen der Luft als den Reaktionen der Luft auf die Erdoberfläche beziehen kann.

Für mich könnte ein TMG unter diese Definition fallen, bin mir aber nicht sicher ... Grundsätzlich würde ich gerne wissen, ob die 15 Stunden, die erforderlich sind, um von LAPL (a) -> PPL (a) zu gehen, auf TMG https durchgeführt werden können : //www.caa.co.uk/General-aviation/Pilot-licences/EASA-requirements/PPL-SPL-BPL/PPL-(A)-requirements/

Wow, das ist eine seltsame Definition von "Flugzeug". Ich denke, sie versuchen, "Out-of-Ground-Effekt" zu sagen. Aber ich denke, Sie könnten argumentieren, dass die Erdoberfläche eine Rolle bei der Unterstützung eines Flugzeugs, Hubschraubers oder Ballons spielt, selbst wenn Sie in großer Höhe fliegen.
@quiteFlyer Die Definition von Flugzeugen ist so, dass Flugzeuge mit Flügel-im-Boden-Effekt und Luftkissenfahrzeuge ausgeschlossen sind, aber Ballons, Flugzeuge, Segelflugzeuge, Hubschrauber usw. enthalten sind. Die Erdoberfläche kann beim Tiefflug eine Rolle spielen, muss sie aber nicht.

Antworten (2)

Nach meinem Verständnis von Teil-FCL, ja. Während Flugzeuge ein weit gefasster Begriff ist, der in der FCL verwendet wird, verwenden sie ihn in einigen Fällen, um sowohl SEP als auch TMG einzuschließen, z

FCL.105.A LAPL(A) – Berechtigungen und Bedingungen (a) Die Berechtigungen des Inhabers einer LAPL für Flugzeuge bestehen darin, als PIC auf einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbenmotor oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2 000 kg oder weniger, mit maximal 3 Passagieren, so dass sich nie mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden.

und daher

FCL.210.A (b) Spezifische Anforderungen für Bewerber, die Inhaber einer LAPL(A) sind. Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(A) sind, müssen nach Erteilung der LAPL(A) mindestens 15 Flugstunden auf Flugzeugen absolviert haben, davon mindestens 10 Flugunterrichtsstunden in einem Ausbildungslehrgang bei ein ATO. Dieser Ausbildungslehrgang muss mindestens 4 Stunden beaufsichtigte Alleinflugzeit umfassen, davon mindestens 2 Stunden Allein-Überlandflugzeit mit mindestens 1 Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM), während dessen Landungen vollständig abgeschlossen sind auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt werden.

Quelle: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Part-FCL.pdf

Aus Sicht der Easa-Zertifizierung sind Motorsegler, motorunterstützte (Turbo-)Segelflugzeuge und reguläre Segelflugzeuge alle (heutzutage) unter CS 22 zertifiziert, während Leichtflugzeuge unter 23 zertifiziert sind. CS ist ein Zertifizierungsstandard, der FARs entspricht.