Man kann Kaffee zubereiten, indem man das Pulver längere Zeit in kaltem Wasser einweicht.
Siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Cold_brew
Ist es zulässig, den Prozess am Schabbat zu beginnen, oder wenn nicht, ihn vorher zu starten und den Prozess in den Schabbat laufen zu lassen? Diese Frage betrifft das eigentliche Einweichen; Das Sieben, das normalerweise bei einem solchen Gebräu durchgeführt wird, ist ein separates Problem.
Es handelt sich um eine umfangreiche Debatte. Der von @Danny Schoemann zitierten Meinung des Kitzur Shulchan Aruch wird vom Aruch Hashulchan zugestimmt ( OC 318:29 ). Der Taz ( 318:5 ) leitet jedoch aus dem Rema ab, dass das einfache Zubereiten von etwas Essbarem halachisch nicht als Kochen betrachtet wird, wenn keine Hitze im Spiel ist. Die Mishna Berura ( 318:37 ) regiert in Übereinstimmung mit der Taz.
Der Kitzur Schulchan Aruch (80:6) sagt:
Lebensmittel, die ohne vorheriges Abspülen nicht gegessen werden können, dürfen am Schabbat nicht einmal in kaltem Wasser abgespült werden .
Gesalzener Fisch kann in kaltem Wasser gespült werden, da er bereits vor dem Spülen (etwas) essbar war.
Da das Einweichen von Bodengrund in kaltem Wasser für längere Zeit essbar macht, sollte dies am Schabbat verboten werden.
Vor dem Schabbat damit zu beginnen, sollte in Ordnung sein; es ist nicht anders, als mit dem Cholent vor dem Schabbat zu beginnen. (Eigentlich könnte es einfacher sein, da es keine Chance gibt, die Ergebnisse zu verbessern, indem man mit der Flamme spielt.)
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