Kann eine Fluggesellschaft einen Minderjährigen von seinem gesetzlichen Vormund trennen?

Ich habe kürzlich miterlebt, wie eine Fluggesellschaft (EasyJet, falls die Geschäftsbedingungen relevant sind) einen 17-Jährigen von seinem Elternteil trennte. Soweit ich das beurteilen konnte, waren sie bereit, gemeinsam gegen eine Entschädigung gemäß EC261 das Boarding eines überbuchten Fluges zu verweigern.

Ein Sitzplatz wurde jedoch frei und ich hörte, dass dem Sohn gesagt wurde, er solle entweder in das Flugzeug einsteigen oder bei der Mutter am Flughafen bleiben, aber alle Ansprüche auf Entschädigung/Umleitung verlieren. Andere Standby-Passagiere warteten und wollten anstelle des Kindes in das Flugzeug einsteigen.

Ist dies nach EC261/den Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft legal? Was sollte man in einer solchen Situation tun? Ist das bei anderen Anbietern üblich?

Hinweis: Easyjet erlaubt unbegleitete Minderjährige (ohne Begleitung) ab 14 Jahren. Ich würde erwarten, dass eine 17-jährige Person alleine buchen und reisen kann.
Neben anderen Kommentaren wundere ich mich auch über das Gepäck. Gemeinsam reisende Familien packen ihr Gepäck oft nicht nach Besitzer, sondern nach Passgenauigkeit. Wie werden sie das lösen?

Antworten (1)

Die EU-Verordnung enthält nichts, was die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Passagiere, die zusammen gebucht haben, auch zusammen reisen können. Es gibt auch in keinem EU-Land Gesetze oder Vorschriften, die verlangen, dass ein 17-Jähriger unter ununterbrochener Aufsicht eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten steht. Viele der größeren europäischen Fluggesellschaften gestatten Kindern ab 12 Jahren, ohne Aufsicht allein zu fliegen.

Wenn es darum geht zu entscheiden, wer fliegen darf und wer im Falle eines überbuchten Fluges zurückbleiben muss, müssen Entscheidungen oft innerhalb von Minuten unmittelbar vor dem Abflug getroffen werden, und es ist nicht unwahrscheinlich oder unangemessen, dass die Mitarbeiter der Fluggesellschaft diese Entscheidung treffen, ohne dies getan zu haben Zeit für Gespräche mit den beteiligten Passagieren. Es kann auch andere relevante Faktoren geben, die für unbeteiligte „Zeugen“ nicht sofort offensichtlich sind, z. B. die Handhabung des aufgegebenen Gepäcks des betroffenen Passagiers, was es der Fluggesellschaft erleichtert, einen bestimmten Passagier anstelle eines anderen fliegen zu lassen (oder zu verlangen).

Was sollte man in einer solchen Situation tun?

Unabhängig vom Alter der Passagiere ist eine solche „erzwungene“ Aufteilung einer gemeinsam reisenden Gruppe natürlich in jeder Situation unbequem, aber keine Situation, in der von der Fluggesellschaft besondere Überlegungen erforderlich sind.

Die verfügbaren Optionen sind wirklich wie von der Fluggesellschaft vorgeschlagen. Der Passagier könnte mit dem gebuchten Ticket fliegen, mit dem er an Bord darf, oder er kann freiwillig bleiben, hat dann aber natürlich keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Airline.

Wenn die betroffenen Passagiere irgendeine Art von Reiseversicherung hatten, ist es nicht ausgeschlossen , dass sie in einer solchen Situation eine Art Entschädigung anbieten, wenn die gesamte „Gruppe“ beschließt, zu Hause zu bleiben, wenn ein Teil der Gruppe an der Reise verhindert ist, aber Das fände ich sogar unwahrscheinlich.

Nur neugierig, wäre diese Antwort überhaupt anders, wenn das Kind, sagen wir, vier Jahre alt wäre?
@ 1006a ja. Easyjet erlaubt keine unbegleiteten Kinder unter 14 Jahren (aber AFAIK reicht eine begleitende 16-jährige Person). Und tatsächlich gibt es einen großen Unterschied zwischen einem 4-jährigen Kind und einem 17-jährigen (jungen) Erwachsenen.
@ 1006a Ich habe darüber nachgedacht und bin mir ehrlich gesagt nicht sicher. Sie würden dem Vierjährigen nicht erlauben, alleine zu fliegen, aber abgesehen von der Verletzung des gesunden Menschenverstandes würden sie wahrscheinlich ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, wenn sie dem Kind das Boarding verweigern, aber dem Elternteil erlauben zu fliegen.
@GiacomoCatenazzi 17 ist in keinem mir bekannten EU-Land erwachsen.
@ypercubeᵀᴹ Die biologische Definition des Erwachsenseins ist das Erreichen der Pubertät, die die meisten Männer im Alter von 17 Jahren erreicht haben. Die rechtliche Definition des Erwachsenseins ist in den meisten (allen?) europäischen Ländern eine schrittweise Änderung, die oft mit dem Alter der Strafmündigkeit beginnt, das in einigen europäischen Ländern ist es nur 10. Dann haben Sie das Einwilligungsalter (normalerweise 14-16), das Alter der Geschäftsfähigkeit/Geschäftsfähigkeit (16-18), das Wahlrecht (16-18), das Kaufrecht Alkohol (15-20). Es gibt kein festes Datum, an dem aus einem Kind plötzlich ein Erwachsener wird.
@Tor-EinarJarnbjo Nun, vielleicht meinen sie "Alter, so dass sie ab diesem Zeitpunkt keine Rechte mehr nur aufgrund des Alters verdienen". Dann geht die Liste weiter: In Italien braucht man 25 Jahre, um den Senat zu wählen, und ich glaube, 35 Jahre, um in den Senat gewählt werden zu können.
@Tor-EinarJarnbjo danke für all diese Details. Ich sprach von der gesetzlichen Definition (dh Volljährigkeit ), die in vielen Ländern 18 Jahre alt ist.
Legal oder nicht, es wäre höchst unfair, kundenunfreundlich und meiner Meinung nach unethisch, einen Kunden auf diese Weise für die absichtliche (!) Überbuchung eines Flugzeugs bezahlen zu lassen. EasyJet sagst du? Gut zu wissen...
@ypercubeᵀᴹ: Also kann in Ihrem Land eine Person von 17 Jahren nicht alleine gehen oder in ein Geschäft gehen? [so wie Flughäfen] Hier geht es nicht darum, ein Haus zu kaufen oder einen verbindlichen Vertrag zu unterzeichnen, es geht nur darum, von A nach B zu reisen. Und wie ich auf Flughäfen sehe, ist ein 17-Jähriger besser in der Lage, Flughäfen zu navigieren als "Erwachsene". [Ich stimme vollkommen zu, dass es ein schlechter Geschmack der Fluggesellschaft war, aber es ist kein Drama. Es hätte eine gute Erfahrung für den jungen Menschen werden können.]
@ GiacomoCatenazzi nicht sicher, warum Sie falsch interpretieren, was ich gesagt habe. Ein 2-jähriger kann alleine laufen, unter einer gewissen Definition von "allein" ;)
@GiacomoCatenazzi Ein 17-Jähriger steckt möglicherweise fest, sobald er am Zielflughafen ankommt, da er wahrscheinlich Schwierigkeiten haben wird, ein Auto zu mieten (und in einigen Ländern möglicherweise überhaupt nicht fahren darf). Wenn alle Reservierungen (wahrscheinlich) auf den Namen der Eltern lauten, könnten sie sogar Schwierigkeiten haben, im Hotel einzuchecken usw. Dies könnte natürlich auch für andere Gruppen gelten, die zusammen reisen, wenn ein Mitglied aus irgendeinem Grund nicht fahren kann.
@RHA Dafür melden Sie sich an, wenn Sie Billigfluglinien nutzen.