Kann ich die Lebenshaltungskosten als Vollzeitbeschäftigter (UK) geltend machen?

Ich beginne gerade einen neuen Job, bei dem ich 3/4 Nächte pro Woche von zu Hause weg arbeite und diese Nächte in einem B&B übernachte. Dies ist etwas, das mein Arbeitgeber nicht übernimmt, was ich vor Annahme der Position verstanden habe (die Kosten werden durch ein höheres Gehalt \ bessere Bedingungen ausgeglichen).

Meine Frage ist, kann ich die Kosten für das B&B und möglicherweise andere Lebenshaltungskosten geltend machen, wenn ich in Vollzeit angestellt bin?

Antworten (2)

Die Schlüsselfrage ist, ob es sich bei den Orten, an denen Sie sich von zu Hause fernhalten, um feste Orte handelt, die als "fester Arbeitsplatz" angesehen werden könnten. Wenn die Standorte dauerhaft sind, können Sie sie nicht von den Steuern abziehen; Wenn sie vorübergehend sind, können Sie sie abziehen.

Beachten Sie, dass Sie mehrere feste Arbeitsplätze haben können, es reicht also nicht zu sagen, dass Sie einen einzigen festen Arbeitsplatz in der Nähe Ihres eigenen Hauses haben, sodass die anderen Orte vorübergehend sind.

Den wichtigsten HMRC-Leitfaden, der dies darlegt, finden Sie hier .

Als Vollzeitbeschäftigter im Vereinigten Königreich ist es Ihnen überlassen, zu Ihrem regulären Arbeitsplatz zu gelangen, und Sie können ihn nicht von der Steuer absetzen. Wenn Sie an einen anderen Ort fahren müssen, dann ist die Fahrt von Ihrem Arbeitsplatz zu diesem anderen Ort steuerlich absetzbar.

Wenn du zum Beispiel eine Stelle hast, wo du jeden Montag in der Firma A arbeitest und dann von Dienstag bis Freitag woanders hinfährst, eine Woche nach B, eine Woche nach C, und so weiter, dann die Reise nach A ist steuerlich nicht abzugsfähig, wohl aber die Fahrt nach B und C.

Wenn Sie sich dagegen entschieden haben, einen Job 300 Meilen von zu Hause weg zu bekommen, und Sie ein oder zwei Tage die Woche von zu Hause aus arbeiten können, aber dann drei oder vier Tage zu Ihrem regulären Arbeitsplatz in 300 Meilen Entfernung fahren, ist das allein Ihr Problem. Nichts ist steuerlich absetzbar.

Sollten Sie sich dagegen für eine Selbständigkeit entscheiden oder eine eigene GmbH gründen, sind alle diese Kosten steuerlich absetzbar.