Kann ich die Strafe vermeiden, wenn ich einen SEP IRA auf einen Roth übertrage und dann das Geld abziehe?

Ich habe etwas SEP-IRA-Geld, das ich erwäge, auf eine Roth IRA zu übertragen. Da Roth-Beiträge ohne Strafe abgezogen werden können, ist es möglich, eine SEP-IRA auf eine Roth-IRA zu übertragen und dann sofort den Beitrag abzuziehen, um die Strafe zu vermeiden? Mir ist klar, dass darauf noch Steuern gezahlt werden.

Ich glaube, es wird eine Strafe von 10 % verhängt, wenn es weniger als 5 Jahre im Roth war und Sie jünger als 59,5 Jahre sind. Ich lasse aber jemanden antworten, der das mit 100%iger Sicherheit weiß.
Das Zauberwort heißt hier „steuerpflichtige Umwandlung“. Hierbei handelt es sich um eine „steuerpflichtige Umwandlung“, nicht um einen „Beitrag“.

Antworten (1)

Nein, es gibt eine Strafe für das Abheben von Geld von einem Roth IRA, das aus einer Konvertierung (gemäß den Bestellregeln für Roth IRA-Abhebungen) innerhalb von 5 Jahren nach der Konvertierung stammt, aber nur für den Teil der Konvertierung, der steuerpflichtig war. Siehe Abschnitt Ausschüttungen von Umtausch- und bestimmten Rollover-Beiträgen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren in Publikation 590-B.

Wenn Sie also Geld vor Steuern vollständig von einem IRA in Roth IRA umwandeln, ist alles steuerpflichtig, was bedeutet, dass eine Strafe (aber keine Steuer) fällig wird, wenn Sie den Hauptbetrag der Umwandlung innerhalb von 5 Jahren zurückziehen. Wenn Sie andererseits eine Umwandlung als Teil eines „Backdoor Roth IRA-Beitrags“ (eine nicht abzugsfähige traditionelle IRA-Beitrags gefolgt von einer Umwandlung in Roth IRA) vornehmen, vorausgesetzt, Sie hatten zuvor kein Vorsteuergeld in der traditionellen IRA oder anderen IRAs vor Steuern, war diese Umwandlung vollständig steuerfrei, was bedeutet, dass das Umwandlungskapital jederzeit ohne Steuern oder Strafe zurückgezogen werden kann.