Kann ich Einfuhrzölle erstattet bekommen, wenn ich ein Produkt weitersende?

Ein Hersteller einiger elektronischer Hardware ließ die Lieferung in ein Nicht-EU-Land nicht zu. Ich habe es daher nach Deutschland geschickt und es wird mir von meinen Verwandten nachgeschickt.

Beim Import des Produkts nach Deutschland fallen jedoch Einfuhrumsatzsteuer und Kapitalbereitstellungsprovisionen (was auch immer das ist) an. Gibt es eine Möglichkeit, eine Rückerstattung zu erhalten, wenn das Produkt erneut „ausgeführt“ wird? Muss ich etwas tun, bevor ich die Hardware erhalte/bestelle?

Ich denke, Sie müssten es so verpacken lassen, dass der Zoll es „versiegeln“ kann, und wenn das Siegel noch gut ist, erhalten Sie beim Wiederexport das Geld zurück (oder Sie zahlen es nie); So gehen Unternehmen damit um. Für eine einmalige Aktivität lohnen sich die Gemeinkosten jedoch wahrscheinlich nicht, es sei denn, Sie versenden Waren im Wert von 10.000 € oder mehr. Keine Antwort, weil ich keine Quellen oder persönliche Erfahrung habe.
Unter der Annahme, dass dies alles ein Verbraucherkauf ist, ist es wahrscheinlich, dass Sie die Zölle nicht zurückerhalten. Das sind zusätzliche Kosten, die Sie bezahlen müssen, um Ihre Waren dorthin zu bringen, wo Sie sie haben möchten. Mein Rat wäre, die endgültigen Kosten einschließlich aller Versandkosten und aller Steuern und Gebühren zu ermitteln. Dann schauen Sie, ob es einen anderen Verkäufer dieser Hardware gibt, der diesen Versandpreis direkt unterbieten kann.
Eine Alternative wäre die Suche nach einem Postweiterleitungsdienst, der genau das tut, was Sie versuchen, und bereit ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Kosten zu senken.
Die Kapitalbereitstellungsprovision ist eine Gebühr (im Wesentlichen Zinsen) des Frachtführers, der in Ihrem Namen Zoll und Steuern im Voraus entrichtet. Die Alternative wäre gewesen, das Paket bei einem Zollamt abzugeben, wo Sie oder Ihre Angehörigen es abholen müssten (und die Zölle direkt bezahlen).

Antworten (2)

Wird der Artikel an eine Privatperson in Deutschland geliefert, wird er importiert und es fallen diverse Einfuhrsteuern an. Für den deutschen Zoll ist damit Schluss. Es ist importiert, es kann nicht unimportiert werden. Sie erhalten keine Einfuhrsteuern zurück.

Unternehmen innerhalb Deutschlands haben möglicherweise die Möglichkeit, den Artikel in ein anderes Land zu transportieren, ohne jemals importiert zu werden, aber das wären hochspezialisierte Unternehmen. Sie werden für ihren Service Gebühren erheben, und es ist durchaus möglich, dass es in Ihrem eigenen Land ohnehin Einfuhrsteuern gibt, die Sie nicht vermeiden können.

Tatsächlich ist es für jedes Unternehmen, das über eine Umsatzsteuer-ID verfügt, sehr einfach, die Mehrwertsteuer bei der Wiederausfuhr erstattet zu bekommen. Es kann komplizierter sein, Zölle zurückzubekommen.

Es hängt von den lokalen Gesetzen in Deutschland ab, wie und wann sie Rückerstattungen anbieten würden. Angenommen, Ihre Zollgebühren sind Mehrwertsteuer.

Eine schnelle Google-Suche stieß auf dies:

https://www.berlin.de/en/tourism/travel-information/1741381-2862820-value-added-tax-vat-refund.de.html

Entschuldigung, dieser Link beantwortet die Frage nicht. In Deutschland gibt es kein Geschäft, in dem die Quittung zurückgegeben werden kann, und es ist auch kein Flughafen beteiligt, da das Paket per Post weitergeleitet wird.