Ich besuche eine Part 141 Trainingsschule und habe insgesamt 98,5 Stunden Flugausbildung für ein kommerzielles Zertifikat, mit 8 Stunden Simulatortraining, auch für das kommerzielle Zertifikat. Kann ich sowohl die Flug- als auch die Sim-Stunden auf die fliegerische Erfahrung für das kommerzielle Zertifikat anrechnen? Es wäre viel billiger und schneller, auf diese Weise die erforderlichen 120 Stunden zu erreichen. Der Beech Baron ist nicht billig zu mieten!
Laut FAA können Sie diese Stunden zählen, aber sie können nur zählen
Unter FAR Teil 141:
7 Stunden (35%) von 35 Stunden Flugausbildung für ein Privatpilotenzertifikat
17 Stunden (50%) von 35 Stunden Flugausbildung für eine Instrumentenflugberechtigung
36 Stunden (30 %) von 120 Stunden Flugausbildung für ein Berufspilotenzertifikat
10,5 Stunden (30 %) von 25 Stunden Flugausbildung für eine mehrmotorige Berechtigung
12,5 Stunden (50%) von 25 Stunden Flugtraining für ein ATP-Zertifikat
2,5 Stunden (10%) von 25 Stunden Flugausbildung für ein Fluglehrerzertifikat
1,5 Stunden (10 %) von 15 Stunden Flugausbildung für eine Instrumentenfluglehrerberechtigung.
Von http://www.dctaviation.com/#!sim-faq/ccj4
Soweit ich sehe, können Sie Ihre verbleibenden Stunden wahrscheinlich mit Sim-Zeit auffüllen, da Sie nur noch etwas mehr als 20 Stunden Zeit haben und 28 weitere Stunden Sim-Zeit für Ihre Zertifizierung haben können.
Sie können die Stunden für die Zertifizierung unter bestimmten Einschränkungen zählen. Gemäß den Bundesvorschriften, Titel 14 → Kapitel I → Unterkapitel H → Anhang D zu Teil 141 – Zertifizierungskurs für Berufspiloten ,
(2) Die Ausbildung in einem Flugsimulator, der die Anforderungen von §141.41(a) dieses Teils erfüllt, kann mit maximal 30 Prozent der gesamten Flugausbildungsstundenanforderungen des genehmigten Kurses oder dieses Abschnitts angerechnet werden, je nachdem, welcher Wert geringer ist .
Da das Berufspilotenzeugnis 120 Stunden Flugausbildung erfordert, ergibt dies 36 Stunden.
Die Simulatoren sollten vom Administrator genehmigt werden. Gemäß §141.41 Flugsimulatoren, Flugübungsgeräte und Ausbildungshilfen ,
(a) Flugsimulatoren. Jeder Flugsimulator, der verwendet wird, um Flugtrainingspunkte zu erhalten, die für Flugsimulatoren in einem genehmigten Lehrplan für Pilotentrainingskurse zulässig sind, muss:
(1) ein Nachbau eines Flugzeugcockpits in voller Größe eines bestimmten Flugzeugtyps oder einer bestimmten Flugzeugmarke, eines bestimmten Modells oder einer Flugzeugserie sein;
(2) die für die Darstellung des Luftfahrzeugs im Boden- und Flugbetrieb erforderliche Hard- und Software enthalten;
(3) Verwenden Sie ein Force-Cueing-System, das Hinweise liefert, die mindestens gleichwertig zu den Hinweisen sind, die von einem Bewegungsfreiheitssystem mit 3 Grad bereitgestellt werden;
(4) ein visuelles System verwenden, das jedem Piloten gleichzeitig ein horizontales Sichtfeld von mindestens 45 Grad und ein vertikales Sichtfeld von 30 Grad bietet; und
(5) Wurden vom Administrator bewertet, qualifiziert und genehmigt.
Bei anderen Zertifizierungskursen variiert der Prozentsatz der anrechenbaren Simulatorzeit. Für den Instrumentenflugkurs sind es 50 %, für den Privatpiloten-Zertifizierungskurs 20 %.
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