Können die Zinsen für eine Auszahlungsrefinanzierung für ein Mietobjekt als Aufwand geltend gemacht werden?

Ich habe derzeit mein Haus alle abbezahlt. Ich denke darüber nach, eine andere Immobilie als meinen Hauptwohnsitz zu kaufen und mein abbezahltes derzeitiges Zuhause zu vermieten. Meine Frage ist soll ich:

  1. Holen Sie sich ein reguläres Darlehen für die zusätzliche Immobilie
  2. Holen Sie sich eine Auszahlungsrefinanzierung für mein aktuelles Haus und fordern Sie dann die Zinsen für dieses neue Darlehen als Ausgabe an und verwenden Sie den Erlös aus der Refinanzierung, um das andere Haus zu kaufen.

Kann ich die Refi-Zinsen grundsätzlich als Aufwand geltend machen?

(Dies ist für Kalifornien)

Antworten (2)

Veröffentlichung 936 spricht dies an.

Sie können sich gerne bis zu 100.000 $ von diesem Haus leihen, um zu tun, was Sie wollen, und es wäre abzugsfähig. Wie littleadv sagte, können Sie sich mit der richtigen Papierspur leihen, um zu investieren. Aber wenn ich Pub 936 lese, sehe ich nicht, wo es als Investition gilt, ein neues Zuhause zu kaufen, um darin zu leben.

Sofern es nicht unter 100.000 $ liegt, empfehle ich, das neue Haus auf die übliche Weise zu finanzieren, eine durch dieses Haus besicherte Hypothek.

Danke @JoeTaxPayer. Wie ich jedoch die Veröffentlichung 936, Seite 2 (Teil I) lese, gibt sie Folgendes an (Anschaffungsschulden). Gedanken?: Hypotheken, die Sie nach dem 13. Oktober 1987 aufgenommen haben, um Ihr Haus zu kaufen, zu bauen oder zu verbessern (Schulden zur Finanzierung von Eigenheimen genannt), aber nur, wenn sich diese Hypotheken zuzüglich etwaiger Altschulden im Jahr 2012 auf insgesamt 1 Million US-Dollar oder weniger beliefen (500.000 US-Dollar oder weniger, wenn Eheschließung getrennt)
Richtig, ein Darlehen an Haus 1 zählt meines Wissens nach nicht als Anschaffungsschuld für Haus 2. Wenn Sie es tun, führen Sie eine Aufzeichnung auf Papier, um zu beweisen, wie es gelaufen ist, und nur wenn Sie geprüft werden, müssen Sie dies zeigen, aber ich wäre nicht überrascht, wenn es jetzt erlaubt wäre. Das Steuergesetzbuch befasst sich nicht immer mit jedem einzelnen Problem.

Was Sie tun sollten, liegt bei Ihnen. Sie können mit einem lizenzierten Finanzberater sprechen, um sich beraten zu lassen.

Aber zur Frage in der Betreffzeile – NEIN , Auszahlungszinsen sind nicht von sich aus abzugsfähig, es sei denn, es handelt sich um ein HELOC für weniger als 100.000 $.

Wenn Sie das Geld für Investitionen verwenden, können Sie es unter bestimmten Bedingungen als Investitionsausgaben (von den Investitionserträgen) abziehen, und Sie sollten die Einzelheiten einer solchen Transaktion mit Ihrem Steuerberater (EA oder CPA mit Lizenz in Kalifornien) besprechen.

@littladv Wird das nicht berücksichtigt (Anschaffungsschuld). Schauen Sie sich Abbildung A in Publikation 936 an: Wurden alle Ihre Haushypotheken nach dem 13. Oktober 1987 aufgenommen, um das Haupthaus zu kaufen, zu bauen oder zu verbessern, das durch diese Haupthaushypothek gesichert ist, oder um das zweite zu kaufen, zu bauen oder zu verbessern? durch diese Zweitwohnsitzhypothek besichertes Haus oder beides? A: Ihre Hypothekenzinsen sind vollständig abzugsfähig.
@KingKongFrog Ich glaube, Sie werden gegen Vorschriften verstoßen (was nicht unbedingt gegen das Gesetz verstößt, aber Sie müssen in der Lage sein, Ihren Standpunkt vor Gericht zu beweisen). Wenn das Darlehen nicht direkt zur Finanzierung des Erwerbs der Immobilie verwendet wurde, durch die es besichert ist, wird es vom IRS im Allgemeinen nicht als Erwerbsdarlehen betrachtet. Sie müssen mit einem guten Steuerberater (EA/CPA, kein nicht immatrikulierter Fachmann) oder einem Steueranwalt sprechen, um zu prüfen, ob eine solche Position vor einem Gericht besprochen wurde, für das Sie zuständig sind, und was die Entscheidung war.
@KingKongFrog In Ihrem Fall ist das Darlehen nicht durch die Immobilie besichert, die Sie mit dem Erlös des Darlehens gekauft haben, obwohl die von Ihnen gekaufte Immobilie tatsächlich Ihr Hauptwohnsitz ist, daher Ihr Problem