Können Sie den Rentenanbieter mit automatischer Anmeldung wechseln? Und was passiert bei einem Jobwechsel?

Ich versuche herauszufinden, ob jemand, der automatisch in eine betriebliche Altersvorsorge aufgenommen wurde, seinen Rentenanbieter wechseln kann.

Ich habe mich gegen die von meiner Firma bereitgestellte Rente entschieden, weil ich mir die Abzüge damals nicht leisten konnte, aber ein Teil meines Geldes wurde genommen und sie weigern sich, es zurückzugeben. Kollegen haben gesagt, dass Sie es nicht zu einem anderen Anbieter übertragen können, was mir seltsam erscheint, aber wenn ich mir das anschaue, kann ich keine endgültige Antwort finden. Gibt es Regierungsliteratur, die das eine oder andere bestätigt?

Daraus ergibt sich natürlich eine weitere Frage: Was passiert, wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln? Bleiben Sie bis zur Rente beim selben Anbieter?

Wann haben Sie sich eigentlich abgemeldet? War es innerhalb eines Monats nach der Einschreibung?
Die E-Mail, die ich von der Personalabteilung erhalten habe, lautete: Sie haben sich am 13.05.2014 nach dieser Opt-out-Endfrist (20.04.2014) abgemeldet, daher hat er die Mitgliedschaft beendet und es sind keine Beitragsrückerstattungen fällig.
Sie wurden also am 20.03.2014 immatrikuliert bzw. haben den Immatrikulationsbescheid erhalten?
Tatsächlich habe ich am 03.04.2014 eine E-Mail bekommen, dass ich angemeldet werde: Sie werden also am 20.03.2014 (Ihr Beitrittsdatum) in die betriebliche Altersversorgung angemeldet.
Nichts davon hilft bei der Beantwortung der Frage: Können Sie den Anbieter einer Rente mit automatischer Anmeldung wechseln, die im Rahmen des staatlichen Systems bereitgestellt wird?
Einverstanden, wollte nur versuchen, Ihre Situation besser zu verstehen.

Antworten (1)

Jedes Unternehmen kann auswählen, mit welchen Rentenanbietern es Geschäfte machen möchte. Sie können Ihr Unternehmen zwar bitten, die Einzahlung in eine andere Rente in Betracht zu ziehen, aber Sie können es nicht dazu zwingen.

Viele / die meisten Unternehmen werden nein sagen, da sie nicht den Aufwand haben möchten, mit mehr als einem Anbieter zu verhandeln, obwohl ich einmal für ein Unternehmen gearbeitet habe, das die Politik hatte, in die von jedem Mitarbeiter nominierte Rente einzuzahlen.

Wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, werden Sie automatisch beim Anbieter Ihrer Wahl registriert, sofern Sie sich nicht abmelden.

Möglicherweise können Sie Ihr Rentenguthaben von Ihrem alten Arbeitgebersystem auf das neue übertragen, aber dies ist derzeit nicht garantiert möglich. Wenn Sie nicht überweisen können oder sich dagegen entscheiden, bleibt das Geld im System Ihres alten Arbeitgebers dort und wird nach Ihren Wünschen angelegt. So können Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens Ersparnisse in mehreren Rentensystemen ansammeln (und ja, es liegt an Ihnen, den Überblick zu behalten).