Maaseh Shabbos auf Youtube

Kann man sich auf Youtube ein Video ansehen, das von einem Juden am Schabbat aufgenommen oder hochgeladen wurde, oder gilt das als Maaseh Shabbat?

Antworten (1)

Da es anderen erlaubt ist, von einer Melachah zu profitieren , die am Schabbat unmittelbar nach dem Schabbat aufgeführt wird , selbst wenn der Übertreter dies unter offener Missachtung des Schabbat getan hat (OC 318:1), scheint es erlaubt zu sein, ein Video anzusehen, das ansonsten angesehen werden darf. Wenn der Uploader ein Mumar ist, gibt es Poskim , die streng sind und verlangen, dass man nach dem Schabbat genügend Zeit wartet, damit die Melachah zulässig durchgeführt wurde.

Natürlich ist es dennoch geschmacklos, sich direkt auf den Chillul Shabbos zu verlassen , also wäre es unangebracht, sich auf jemanden zu verlassen, der den Shabbat übertritt , damit Sie ihn sofort danach sehen können.

In Bezug auf etwas, das speziell am Schabbat aufgezeichnet wurde (dh es handelt sich nicht um etwas, das zufällig am Schabbat war, sondern speziell um den Schabbat usw.), ist es möglich, dass dies schwerwiegender ist, weil es für die Nachwelt gemacht wird und keinen unmittelbaren Nutzen hat zur Melacha . Als solches kann es analog zu einer Situation wie einer am Schabbat gepflanzten Pflanze sein, wo die einzige Berichtigung darin besteht, dass sie entwurzelt (dh rückgängig gemacht) wird, siehe Biur Halachah 318 אחת משאר מלאכות.

+1 für den größten Teil dieser Antwort, aber Ihr zweiter Absatz hat einen logischen Sprung von "natürlich ... geschmacklos" (was ich nicht bestreiten kann) zu "unangemessen" (was wie eine halachische Entscheidung klingt).
Ich bin anderer Meinung, "verboten" wäre ein halachisches Urteil. Unangemessen ist unangemessen.
Was meinten Sie in diesem Absatz mit "verlassen"? Wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, dass die Person Michael Shabbat ist, dann ist es eigentlich Assur Legamrei. Aber wenn Sie nur das Ansehen eines solchen Videos im Allgemeinen meinen, fallen mir Fälle ein, in denen es einem positiven Zweck dienen und vielleicht nicht unangenehm sein würde.
@Malper 1. Während es sicherlich verboten ist, einen Juden zu bitten, den Schabbat zu übertreten, bin ich mir nicht sicher, ob dies die geglaubte Halacha ändert, wenn Sie das Gegenteil gesehen haben, wäre ich sehr daran interessiert, die Quelle zu sehen. 2. Obwohl es viele Szenarien geben kann, in denen es vollkommen angemessen ist, ein Video anzusehen, das zufällig am Schabbat hochgeladen wurde, und vielleicht sogar einige Fälle, in denen man sich darauf verlassen muss, dass es am Schabbat b'issur gemacht wird, kann ich mir nicht vorstellen auf jeden Fall, wo es nicht geschmacklos ist.
@ Yirmeyahu 1. Ich meinte, dass es sicher ist zu fragen. Ich stimme zu, dass es Muttar sein könnte, zuzusehen, aber die Sprache "unangemessen, sich darauf zu verlassen" klingt, als würde sie sich sowohl auf das Fragen als auch auf das Beobachten beziehen. 2. Du bittest einen nichtreligiösen Freund, ein Video, das er von deinem Abschluss gemacht hat, auf Youtube hochzuladen. Sie tun dies am Schabbat, obwohl Sie sie nicht darum gebeten haben. Sie möchten das Video dann einen Monat später ansehen. Ich habe nicht wirklich das Gefühl, dass es unangenehm ist, es anzusehen, anstatt sie zu bitten, es erneut hochzuladen, obwohl ich zugeben muss, dass es ziemlich subjektiv ist.
Das Szenario, das Sie beschreiben, verlässt sich nicht darauf, dass jemand ein Video hochlädt, um es unmittelbar nach dem Schabbat anzusehen.
Ach, ich verstehe was du meinst. Alles klar dann.