Muss eine Start- und Landebahn geschlossen werden, wenn die Farbe für die Neuversiegelung des Asphalts entfernt wurde?
Während einige Vorschriften oder Leitfäden die Schließung einiger oder der meisten Start- und Landebahnen während Wartungs- oder Bauarbeiten erfordern können, wie z. B. das Entfernen von Markierungen für die Neuversiegelung von Asphalt, ist dies sicherlich nicht immer der Fall.
Wenn Markierungen aus irgendeinem Grund nicht standardmäßig, verblasst oder entfernt sind, sollte der Zustand in einer Mitteilung an Airman (NOTAM) dokumentiert werden, damit Piloten und andere interessierte Parteien den Zustand kennen und auf die nicht standardmäßige Situation vorbereitet sind .
Ein Beispiel für ein solches NOTAM ist dieses von Randolph AFB (KRND), wo einige Markierungen auf der Piste 14L/32R aufgrund von Entfernung und Neulackierung während Wartungs- oder Bauarbeiten fehlen.
RWY 14L/32R OBERFLÄCHENMARKIERUNGEN NICHT STD; EINIGE MARKIERUNGEN FEHLEN DURCH ENTFERNUNG UND NEULACKIERUNG.
Beachten Sie, dass die Piste 14L/32R während dieser Arbeiten nicht gesperrt ist. Die Parallelbahn 14R/32L ist jedoch gesperrt:
RWY 14R/32L GESCHLOSSEN
IT ist hauptsächlich darauf angewiesen, ein Part 139-Flughafen zu sein. Der Kennzeichnungsstandard AC 150/5340-1L besagt, dass die Richtlinien und Standards für die Kennzeichnung die einzige Methode zur Einhaltung der gemäß Titel 14 CFR Part 139 zertifizierten Flughäfen sind. Part 139 ist die Zertifizierung und Klassifizierung von Passagierflughäfen. Markierungen sind auch für jeden Flughafen erforderlich, der Bundeszuschüsse durch das AIP-Programm erhält. Grundsätzlich können Sie, wenn Sie kein Verkehrsflughafen mit Linien- oder Gelegenheitsbetrieb von Flugzeugen mit 30 oder mehr Passagieren sind, oder wenn Ihr Abdichtungsprojekt nicht durch einen AIP-Zuschuss des Bundes gefördert wird, temporäre Markierungen weglassen, solange NOTAMS ausgestellt werden zu diesem Zweck an die Piloten - dass die Start- und Landebahn nicht markiert ist und sie nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie diese benutzen oder nicht. Das ist zumindest mein Verständnis. Siehe AC. Ich sollte auch darauf hinweisen, dass " Für die Betriebssicherheit auf Flughäfen während des Baus gilt die gleiche Konformitätsanforderung – AC 150/5370-2L –, die für Flughäfen des Part 139 und des AIP-Zuschussprogramms gilt. Aus diesem Grund können Sie auf Privatflughäfen nicht standardmäßige Markierungen oder keine Markierungen (Grasfeld) sehen.
Aber es gibt eine sekundäre Überlegung - staatliche Förderzuschüsse. Möglicherweise müssen Sie sich bei der staatlichen Luftfahrtbehörde erkundigen, ob sie teilweise für die Arbeit bezahlen, als ob Sie die FAA-Anforderungen erfüllen müssten. Einige Staaten können aufgrund der Kosten nachsichtig sein. Staatliche Zuschüsse werden auf Matching-Basis gewährt, und es kann einen lokalen GA nur 1/10 der Kosten kosten, wenn er einen staatlichen Zuschuss für die Arbeit erhält. Da selbst ein einfaches Versiegelungs- und Neulackierungsprojekt 100.000 $ oder mehr kosten kann, kann die Entscheidung, eine Start- und Landebahn zu schließen, bei der staatlichen Behörde liegen. Sie sehen, die meisten GAs, egal wie klein, sind manchmal für FAA AIP oder State Matching Grants berechtigt, und dies bestimmt, was sie tun, und warum die meisten nichtkommerziellen GAs immer noch die FAA ACs für Kennzeichnung und Bausicherheit erfüllen.
Korrekturen gerne willkommen.
Ja, natürlich müssen Sie es schließen, da es unter den Grund der Landebahnsperrung „Verwischte oder verblasste Markierungen auf aktiven Betriebsflächen“ fällt. Aus diesem Dokument . Die „unkenntlich gemachten Markierungen“ würden das Entfernen der Markierungen aus irgendeinem Grund abdecken.
Und mit einfachem gesunden Menschenverstand, warum sollte eine im Bau befindliche Landebahn überhaupt offen sein?
J Walters