Muss eine Start- und Landebahn wegen fehlender Markierungen aufgrund von Neuabdichtungsarbeiten gesperrt werden?

Muss eine Start- und Landebahn geschlossen werden, wenn die Farbe für die Neuversiegelung des Asphalts entfernt wurde?

Das ist eine interessante Frage! Wenn Sie dazu in der Lage sind, könnte es hilfreich sein, wenn Sie zusätzliche Informationen für Ihre Frage bereitstellen könnten, z. B. ob der Flughafen öffentlich oder privat ist oder welches Land oder welche Gerichtsbarkeit Sie fragen.

Antworten (3)

Nicht unbedingt

Während einige Vorschriften oder Leitfäden die Schließung einiger oder der meisten Start- und Landebahnen während Wartungs- oder Bauarbeiten erfordern können, wie z. B. das Entfernen von Markierungen für die Neuversiegelung von Asphalt, ist dies sicherlich nicht immer der Fall.

Wenn Markierungen aus irgendeinem Grund nicht standardmäßig, verblasst oder entfernt sind, sollte der Zustand in einer Mitteilung an Airman (NOTAM) dokumentiert werden, damit Piloten und andere interessierte Parteien den Zustand kennen und auf die nicht standardmäßige Situation vorbereitet sind .

Ein Beispiel für ein solches NOTAM ist dieses von Randolph AFB (KRND), wo einige Markierungen auf der Piste 14L/32R aufgrund von Entfernung und Neulackierung während Wartungs- oder Bauarbeiten fehlen.

RWY 14L/32R OBERFLÄCHENMARKIERUNGEN NICHT STD; EINIGE MARKIERUNGEN FEHLEN DURCH ENTFERNUNG UND NEULACKIERUNG.

Beachten Sie, dass die Piste 14L/32R während dieser Arbeiten nicht gesperrt ist. Die Parallelbahn 14R/32L ist jedoch gesperrt:

RWY 14R/32L GESCHLOSSEN

IT ist hauptsächlich darauf angewiesen, ein Part 139-Flughafen zu sein. Der Kennzeichnungsstandard AC 150/5340-1L besagt, dass die Richtlinien und Standards für die Kennzeichnung die einzige Methode zur Einhaltung der gemäß Titel 14 CFR Part 139 zertifizierten Flughäfen sind. Part 139 ist die Zertifizierung und Klassifizierung von Passagierflughäfen. Markierungen sind auch für jeden Flughafen erforderlich, der Bundeszuschüsse durch das AIP-Programm erhält. Grundsätzlich können Sie, wenn Sie kein Verkehrsflughafen mit Linien- oder Gelegenheitsbetrieb von Flugzeugen mit 30 oder mehr Passagieren sind, oder wenn Ihr Abdichtungsprojekt nicht durch einen AIP-Zuschuss des Bundes gefördert wird, temporäre Markierungen weglassen, solange NOTAMS ausgestellt werden zu diesem Zweck an die Piloten - dass die Start- und Landebahn nicht markiert ist und sie nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie diese benutzen oder nicht. Das ist zumindest mein Verständnis. Siehe AC. Ich sollte auch darauf hinweisen, dass " Für die Betriebssicherheit auf Flughäfen während des Baus gilt die gleiche Konformitätsanforderung – AC 150/5370-2L –, die für Flughäfen des Part 139 und des AIP-Zuschussprogramms gilt. Aus diesem Grund können Sie auf Privatflughäfen nicht standardmäßige Markierungen oder keine Markierungen (Grasfeld) sehen.

Aber es gibt eine sekundäre Überlegung - staatliche Förderzuschüsse. Möglicherweise müssen Sie sich bei der staatlichen Luftfahrtbehörde erkundigen, ob sie teilweise für die Arbeit bezahlen, als ob Sie die FAA-Anforderungen erfüllen müssten. Einige Staaten können aufgrund der Kosten nachsichtig sein. Staatliche Zuschüsse werden auf Matching-Basis gewährt, und es kann einen lokalen GA nur 1/10 der Kosten kosten, wenn er einen staatlichen Zuschuss für die Arbeit erhält. Da selbst ein einfaches Versiegelungs- und Neulackierungsprojekt 100.000 $ oder mehr kosten kann, kann die Entscheidung, eine Start- und Landebahn zu schließen, bei der staatlichen Behörde liegen. Sie sehen, die meisten GAs, egal wie klein, sind manchmal für FAA AIP oder State Matching Grants berechtigt, und dies bestimmt, was sie tun, und warum die meisten nichtkommerziellen GAs immer noch die FAA ACs für Kennzeichnung und Bausicherheit erfüllen.

Korrekturen gerne willkommen.

Willkommen bei Aviation.SE! Keine schlechte erste Antwort, wenn Sie es noch nicht getan haben, würde ich Sie einladen, an der Tour teilzunehmen und die Hilfe zu lesen , um zu sehen, was eine gute/schlechte Antwort ausmacht.

Ja, natürlich müssen Sie es schließen, da es unter den Grund der Landebahnsperrung „Verwischte oder verblasste Markierungen auf aktiven Betriebsflächen“ fällt. Aus diesem Dokument . Die „unkenntlich gemachten Markierungen“ würden das Entfernen der Markierungen aus irgendeinem Grund abdecken.

Und mit einfachem gesunden Menschenverstand, warum sollte eine im Bau befindliche Landebahn überhaupt offen sein?

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Bit "Sie müssen es schließen" richtig ist, zumindest im FAA-Land (Welche Verordnung schreibt die Schließung vor? Dass AC sagt, potenzielle Gefahren zu "berücksichtigen"). Es ist ungewöhnlich, eine Start- und Landebahn ohne Markierungen offen zu haben, und wenn sie offen wäre, würde ein NOTAM erwartet, das angibt, dass sie nicht markiert war, und auf alle anwendbaren Einschränkungen hinweist (eine nicht markierte Landebahn könnte beispielsweise nicht für Instrumentenverfahren verwendet werden), aber ich kann ' Ich finde keine Verordnung, die einen Abschluss erfordert ...
Zu beachten ist, dass die alte Kurzanleitung für Flugplatzstandards ( von 2011 ) früher Verfahren zum Öffnen einer nicht markierten Landebahn enthielt. Die aktuelle Ausgabe ( 2015 ) enthält diese Sprache jedoch nicht mehr.
1) Beratungsrundschreiben wie das, auf das Sie sich beziehen, sind beratend, nicht regulierend. 2) Während einige oder alle öffentlich genutzten Flughäfen möglicherweise aufgrund behördlicher Anforderungen geschlossen werden müssen oder unter diesen Umständen aufgrund einer umsichtigen Entscheidung geschlossen werden könnten, kann ich mir viele Situationen vorstellen – einschließlich auf öffentlich genutzten Flughäfen – in denen eine Landebahn offen gelassen wird, obwohl dies nicht der Fall ist Markierungen würden dem Gemeinwohl zugute kommen. Bauprojekte können in vielen Phasen ablaufen, und auf das Entfernen der Markierung kann durchaus eine Zeit der Inaktivität folgen, in der die Start- und Landebahn genutzt werden könnte.
3) Der von Ihnen zitierte AC gibt "ausgelöschte Markierungen" nicht als Grund für die Schließung der Landebahn an, sondern als Gegenstand, auf den bei Sicherheitsinspektionen zu achten ist. Beim Lesen dieses AC muss ich noch eine Rechtfertigung für diese Antwort sehen. 4) Das von Ihnen zitierte AC gibt ausdrücklich und ausführlich an, wann und wie eine im Bau befindliche Landebahn offen oder teilweise offen bleiben darf.
Diese Antwort scheint sich speziell auf FAA-Vorschriften zu beziehen, obwohl die ursprüngliche Frage nicht angibt, nach welchem ​​​​Land gefragt wird.