Scheidung und Sozialversicherung, Rente und 401K

Ich bin 65 Jahre alt, während mein Ehepartner 52 Jahre alt ist. Mein Ehepartner ist der einzige Ernährer der Familie und wir sind seit 25 Jahren verheiratet

Wenn wir uns scheiden lassen, kann ich jetzt anfangen, die Sozialversicherung und/oder Rente meines Ehepartners zu kassieren? Wenn wir die 401.000 gleichmäßig aufteilen, kann ich ohne Strafe anfangen, mich aus meiner Hälfte zurückzuziehen?

Hängt davon ab, was der QDRO sagt. Möchten Sie auch vor oder nach Ihrer Scheidung Ehegattenleistungen aus der Sozialversicherung beziehen ?
Vielen Dank. Ich möchte nach der Scheidung mit dem Sammeln von Sozialversicherung beginnen.
Hinweis - die QDRO gilt für 401 (k) und möglicherweise für die Rente. Ich glaube nicht, dass eine Scheidungsvereinbarung das ändern kann, was Sie von der Sozialversicherung einziehen.

Antworten (1)

Wenn wir uns scheiden lassen, kann ich jetzt anfangen, die Sozialversicherung und/oder Rente meines Ehepartners zu kassieren?

Ja, du kannst.

Wenn Sie geschieden sind, aber Ihre Ehe 10 Jahre oder länger gedauert hat, können Sie Leistungen für Ihren Ex-Ehepartner erhalten (auch wenn er wieder geheiratet hat), wenn:

  • Sie sind unverheiratet;
  • Sie sind 62 Jahre oder älter;
  • Ihr Ex-Ehepartner hat Anspruch auf Renten- oder Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung und
  • Die Leistung, auf die Sie aufgrund Ihrer eigenen Erwerbstätigkeit Anspruch haben, ist geringer als die Leistung, die Sie aufgrund der Erwerbstätigkeit Ihres Ex-Ehepartners erhalten würden
    .

Wenn wir die 401.000 gleichmäßig aufteilen, kann ich ohne Strafe anfangen, mich aus meiner Hälfte zurückzuziehen?

Da Sie über 59,5 Jahre alt sind, können Sie ohne Strafe von Ihrem 401k zurücktreten .