Smartphone für geschäftliche Zwecke gekauft – Kanada

Ich (als mein Unternehmen) habe ein entsperrtes High-End-Smartphone gekauft (ohne Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter). Meine Frage ist, wie dies nach den kanadischen Steuervorschriften gemeldet werden sollte. Muss es als abzuschreibender Vermögenswert behandelt werden, oder kann es als Büroaufwand behandelt werden? Ich gehe davon aus, dass die monatlichen Gebühren des Mobilfunkanbieters als Telefonkosten in Ordnung sind.

Antworten (1)

Erklärt in T4002. http://www.cra-arc.gc.ca/E/pub/tg/t4002/t4002-e.html

Wenn Sie einen Computer, ein Mobiltelefon, ein Faxgerät oder ähnliche Geräte kaufen, können Sie die Kosten nicht abziehen. Sie können CCA und Zinsen abziehen, die Sie für Geld geliehen haben, um dieses Gerät zu kaufen, das in angemessenem Zusammenhang mit der Erzielung Ihres Geschäftseinkommens steht. Weitere Informationen zu CCA finden Sie in Kapitel 4.

Es klingt wie eine Klasse 8 für CCA, wenn Sie den Links folgen.

Klasse 8 mit einem CCA-Satz von 20 % umfasst bestimmte Vermögenswerte, die nicht in einer anderen Klasse enthalten sind. Beispiele sind Möbel, Geräte und ein Werkzeug, das 500 $ oder mehr kostet, einige Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Außenwerbeschilder, Kühlgeräte und andere Geräte, die Sie im Geschäft verwenden.

Fotokopierer und elektronische Kommunikationsgeräte wie Faxgeräte und elektronische Telefongeräte sind ebenfalls in Klasse 8 enthalten.

+1. Aber ist ein Smartphone zuerst ein Computer oder ein Telefon? Wenn Computer-Hardware, wäre der CCA-Tarif nicht viel vorteilhafter? Bei der „Telefonausstattung“ implizieren 20 % eine Lebensdauer von 5+ Jahren … unwahrscheinlich für die meisten Menschen, die Smartphones nutzen. Die Lebensdauer des Computers ist eher angemessen, oder?
dh Klasse 50 @ 55 %?
@ChrisW.Rea Sie haben wahrscheinlich Recht, ich habe gerade auf der Seite nach Telefon gesucht, aber es gibt ein Konzept des Terminalverlusts, wenn Sie etwas verschwenden. Außerdem ist mir aufgefallen, dass das oben genannte Unternehmen das gleiche Konzept gilt, aber auf Formular T2 Sched 8.
Da es schnell veraltet und wahrscheinlich sogar unverkäuflich sein wird, wirkt es kaum wie ein Betriebsmittel. Deshalb verteile ich den Aufwand per CCA lieber nicht auf wer-weiß-wie-viele Jahre und nehme die vollen Kosten im Jahr der Anschaffung.
@AnthonyX Class 50 ist wahrscheinlich so gut wie es nur geht. Ein voller Abzug im Anschaffungsjahr wäre nicht sinnvoll. Soweit mir bekannt ist, können Sie Computerhardware im Wert von mehr als 200 US-Dollar nicht vollständig abziehen – stattdessen gilt CCA zum vorgeschriebenen Zeitplan.