Auf der Grundlage von Vayikra 11:8 ist es erlaubt, als Angestellter in einem Lebensmittelgeschäft als Kassierer (nicht als Eigentümer des Unternehmens) zu arbeiten, was dazu führen würde, dass verpackte, aber nicht koschere Lebensmittel berührt werden, wenn Sie sie scannen müssen ? Ich frage ausschließlich aus der Sicht eines Mitarbeiters, nicht eines Eigentümers – der Mitarbeiter profitiert von der Transaktion nicht direkt, außer einem Stundenlohn, um Artikel zu scannen und an der Kasse zu arbeiten.
Da die Frage ausschließlich auf der Grundlage von Vayikra 11:8 gestellt wird, lautet die Antwort (wie dort von Rashi zitiert , aber dies ist die allgemein akzeptierte Ansicht), dass es kein Problem damit gibt, sie zu berühren, außer in Verbindung mit dem Tempel zur Zeit von die Feiertage Pessach, Sukkos und Schawuos (oder zu jeder anderen Zeit, zu der ein Jude dort sein wollte).
und ihre Kadaver sollst du nicht anrühren:Man könnte meinen, dass es Israeliten verboten ist, einen Kadaver zu berühren. Die Schrift sagt jedoch: „Sprich zu den Kohanim … [(ein Kohen) soll sich nicht als (Toten) unter seinem Volk verunreinigen]“ (Lev. 21:1); Daher ist es Kohanim verboten [sich selbst durch menschliche Leichen zu beschmutzen], aber gewöhnlichen Israeliten ist es nicht verboten. Jetzt kann ein Kal Vachomer hergestellt werden: Da im strengeren Fall der Befleckung durch eine menschliche Leiche nur Kohanim verboten sind, wie viel mehr dann im milderen Fall der Befleckung durch Tierkadaver [sollten nur Kohanim verboten werden! Wenn ja,] was meint die Schrift mit „Ihr sollt ihre Leichname nicht anrühren“? [Es bedeutet, dass Israeliten keine Tierkadaver berühren dürfen] an den Festen [da sie zu diesen Zeiten mit heiligen Opfern handeln und den Tempel betreten]. Dies ist, was [die Weisen] sagten: Eine Person ist verpflichtet, sich an Festen zu reinigen. - [RH 16b, Torath Kohanim 11:74]
Das bedeutet, dass selbst für einen Kohen das einzige Verbot, unrein zu werden, für eine tote Person gilt. Tierfleisch ist für niemanden ein Problem, es sei denn, es muss für einen Tempeldienstzweck rein sein.
Abgesehen davon gibt es andere potenzielle Probleme bei Geschäften mit nicht koscheren Lebensmitteln. Siehe zum Beispiel hier . Allerdings hat das mit einem anderen, rabbinischen Verbot zu tun, wo jemand zum Essen kommen darf. Gegenüber diesem Vers gibt es kein Verbot, mit Nicht-Koscher an sich umzugehen, sondern es ist verboten, damit umzugehen, wenn es von den Feiertagspflichten in Zeiten des Tempels ablenken würde.
DanF
msh210