Indische Lebensmittelgeschäfte haben mehrere Gänge mit vielen duftenden Gewürzen, die in Plastiktüten verpackt sind. Soll ich Borei Minei B'Samim sagen ? Wenn ja, soll ich es beim Betreten des Ladens sagen oder nur, wenn ich in der Gewürzabteilung bin?
Annahmen / Motivation
Ich stöbere im Laden und habe nicht die Absicht, die Gewürze zu riechen, als ich hereinkam. Aber der Geruch bereitet mir Freude
Der Geruch ist eine allgemeine Mischung aus verschiedenen Gewürzen, aber ich kann nicht genau sagen, von welchen Gewürzen sie stammen, abgesehen von dem, was ich darüber weiß, was indische Läden im Allgemeinen verkaufen.
Die Gewürze befinden sich alle in Tüten oder Säcken. Erst wenn ich den Gang betrete, sehe ich wirklich, was da ist. Muss ich ein bestimmtes Gewürz aus der Tüte nehmen oder kann ich es durch die Tüte riechen?
Kann ich die Bracha in der würzigen "Luft" machen, wenn ich weiß, dass der Geruch von Gewürzen kommt, ob ich sie sehe oder nicht?
Da diese Gewürze zum Kochen und nicht zum Riechen verarbeitet werden, ist es durchaus möglich, dass man nicht segnen sollte. Siehe Mishna Berurah siman 217 #2.
1) Jemand, der einen Gewürzladen betritt und ihren angenehmen Duft riecht, muss beim Riechen der „Proben“, die am Eingang des Ladens ausgestellt sind, ein Bracha rezitieren, da sie dort zum Zwecke des Riechens für Passanten platziert werden locken Sie sie dazu, das Geschäft zu betreten, um einen Kauf zu tätigen. (Siehe Shulchan Aruch Siman 217:1 und Mishna Berura S”K 1 ....
Auch wenn man den Laden zu einem anderen Zweck betritt, als um Gewürze zu riechen oder zu kaufen, wenn daran gerochen wird, auch ohne die Absicht, dies zu tun, wird ein Bracha rezitiert. (Mishna Berura 217:2. Siehe Kaf HaChaim 217:2, wo er schreibt, dass es am besten ist, wenn man sich in einer solchen Situation befindet, speziell daran zu denken, den Geruch genießen zu wollen.)
Riecht man jedoch die Gewürze, die sich in ihren geschlossenen Behältern/Kisten befinden, oder riecht man das Aroma der Gewürze aus dem Hinterzimmer oder dem Lagerraum, wird kein Bracha rezitiert, da sie in diesem Zustand zum Verkauf/Handel bestimmt sind und nicht zum riechen. (Mishna Berura 217:1)
2) Das Vorgenannte gilt nur, wenn man es unbeabsichtigt riecht, dann sagen wir, dass, da es nicht zum Riechen gedacht war, kein Bracha erforderlich ist. Wenn man jedoch den geschlossenen Behälter/die Schachtel mit der Absicht aufhebt, daran zu riechen, wird er als zum Riechen bestimmt betrachtet und es wird tatsächlich ein Bracha benötigt. (Urteil der Mishna Berura ebd. Der Chazon Ish Orach Chaim Siman 35:1 argumentiert und behauptet, dass, wenn es zum Verkauf bestimmt ist, selbst wenn es abgeholt und gerochen wird, kein Bracha erforderlich ist. Siehe auch Aruch HaShulchan Siman 216:6)
Ebenso wird eine Bracha benötigt, wenn der Besitzer des Ladens eine Probe zum Riechen übergibt. (Siehe Sha'ar HaTzion [sic] 217:1)
Isaak Kotlicky
DanF
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Isaak Kotlicky