Übertragen von "Kippa-Clips" zwischen Domänen am Schabbat, wenn die Clips an die Kippa genäht sind

A) Stellen Sie sich Folgendes vor: Es ist Schabbat, und ich benutze eine Kippa mit eingenähten federbelasteten Haarspangen. Die Clips sind an meinen Haaren befestigt. Ich lebe nicht in einem Eruv . Darf ich am Schabbat von einem privaten Bereich zu einem öffentlichen Bereich gehen? Oder würde dies als Übertragung zwischen Domänen gelten ?

B) Was ist, wenn die Clips an die Kippa genäht sind, aber nicht an mein Haar geclippt sind? (In dieser Situation, anstatt die Kippa auf meinem Kopf zu halten, tun die Clips wirklich überhaupt nichts.)

Bitte Quellen angeben.

Verwandte: eine Frage, die stattdessen davon ausgeht, dass die Clips NICHT an die Kippa genäht sind .

Klingt so, als würden Sie sie tragen, oder?

Antworten (1)

In Bezug auf den ersten Teil der Frage sagt Qitzur Shulhhan Arukh, Yalqut Yosef ( Orahh Hayim 301:54 ) (meine Übersetzung):

"

Es ist erlaubt, am Schabbat zwischen den Domänen mit einer Haarspange zu reisen, die dazu bestimmt ist, die Kippa auf dem Kopf zu befestigen, und man braucht sich darüber im Hinblick auf das Verbot des [Wechsels zwischen den Domänen am Schabbat] keine Sorgen zu machen.

In Bezug auf den zweiten Teil der Frage sagt Qitzur Shulhhan Arukh, Yalqut Yosef ( Orahh Hayim 301:10 ) (meine Übersetzung):

כל דבר שמשמש לבגד, כגון כפתורים שבשולי הבגד, או בשרוולי המעיל, או ב' כפתורים התפורים במעיל מאחור [פראק], מותר לצאת בהם בשבת לרשות הרבים, גם במקומות שאין עירוב, ואין צריך להסירם מערב שבת, מאחר שהם תפורים ומחוברים לבגד והם חשובים אצלו.

Alles, was für ein Kleidungsstück von Nutzen ist, z. B. Knöpfe am Rand eines Kleidungsstücks oder an den Ärmeln eines Mantels oder zwei Knöpfe, die auf der Rückseite eines Mantels angenäht sind, darf am Schabbat auch in Gebieten ohne 'eiruv in die Gemeinfreiheit überführt werden . Und es besteht keine Notwendigkeit, diese Elemente am Erew-Schabbat zu entfernen , da sie in das Kleidungsstück eingenäht und mit ihm verbunden sind und Teil seines Zwecks sind.

Da die in bestimmte Kippot eingenähten Haarspangen A) in das Kleidungsstück eingenäht und B) für seinen Zweck von grundlegender Bedeutung sind (auch wenn sie derzeit nicht verwendet werden), scheinen sie nach dieser zweiten Entscheidung zulässig zu sein.