US-Erbschaftssteuer für in Spanien ansässige Steuerpflichtige

Wenn ein US-Bürger (aber in Spanien ansässig) ein Erbe von einem verstorbenen US-Bürger mit US-Vermögen erhält, wie wird es in Spanien besteuert?

  • Ich verstehe, dass in den USA der Nachlass des Verstorbenen die Steuer zahlt: "Die Nachlasssteuer in den Vereinigten Staaten ist eine Steuer auf die Übertragung des Nachlasses einer Person, die stirbt."
  • In Spanien zahlt jedoch der Erbe Steuern (bis zu 34%, soweit ich weiß).

Muss man an beiden Orten Steuern zahlen oder gibt es ein Abkommen zwischen den USA und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften?

Antworten (1)

Die US-Nachlasssteuer (falls vorhanden) wird vom Nachlass gezahlt, nicht vom Begünstigten, und der Begünstigte erhält das, was übrig bleibt, nachdem der Nachlassverwalter die Nachlasssteuer gezahlt hat. In einigen Fällen kann der Testamentsvollstrecker gezwungen sein, einen Teil des Vermögens zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu zahlen, und so erhält der Begünstigte, was übrig bleibt. Beispielsweise könnte der Wille des Verstorbenen alle Apple-Aktien, die der Verstorbene besaß, dem OP hinterlassen haben, aber der Testamentsvollstrecker könnte gezwungen sein, einen Teil dieser Aktien zu verkaufen, weil nicht genügend Bargeld vorhanden ist, um die Nachlasssteuer zu zahlen. Unabhängig davon ist das, was der Begünstigte erhält, kein steuerpflichtiges US-Einkommen für den Begünstigten. Wie Spanien solche Transaktionen betrachtet, weiß ich nicht. Wenn zwischen den USA und Spanien ein Steuerabkommen besteht, besagen solche Steuerabkommen normalerweise, dass Transaktionen in jedem Land nur von diesem Land besteuert werden. und wenn in einem Land eine Einkommenssteuer auf das Einkommen im anderen Land fällig wird (z. B. besteuern die USA ihre Bürger auf das globale Einkommen), dann gewährt dieses Land eine Steuergutschrift für die an das andere Land gezahlte Einkommenssteuer; die USA gewähren solche Steuergutschriften auch ohne Steuerabkommen. Sofern der Verstorbene (US-Bürger) nicht auch in Spanien ansässig war und sein Nachlass in Spanien beglaubigt wurde, glaube ich nicht, dass die spanische Erbschaftssteuer fällig wäre, aber ich bin kein Steuerexperte ....

Danke! Es ist der spanische Teil, bei dem ich mir nicht sicher bin. Es gibt ein Steuerabkommen, aber es ist nicht klar, ob es die Erbschaft abdeckt.