Warum lehnt שבת דף לז ע״א einen gültigen Beweis ab?

Der Bavli , Shabas 37 amud 1, wundert sich über die Zulässigkeit, einen Topf mit Essen neben einen Herdofen zu stellen (und nicht darauf oder darin), wenn der Herdofen guten Brennstoff enthält, der nicht gekühlt wurde. Dass man das nicht darf, gelingt dem zweiten Beweisversuch. Es fragt dann "Was ist das Ergebnis?" und fährt fort, einen weiteren Beweis zu bringen (dass man dies tun kann) . Warum akzeptiert es den gültigen Nachweis der Unzulässigkeit nicht?

Der Beweis lautet wie folgt: Rav Chiya sagt, dass neben einem abgekühlten Ofen, der dann wieder Feuer gefangen hat, ein Topf mit Essen stehen kann. Die Implikation ist, dass ein nicht gekühlter Ofen (was unsere Frage ist) keinen Topf mit Essen in der Nähe haben kann. (Versuche, diese Implikation zu diskreditieren, indem argumentiert wird, dass der Fall nebenbei und nicht speziell erwähnt wurde – und daher nicht gefolgert werden kann –, werden zurückgewiesen.)

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Antworten (1)

Der Sefas Emes sagt hier , dass die Gemora weiter ermittelte, weil die Widerlegung nur erfolgreich war, zu zeigen, dass das Argument, dass der Fall nur beiläufig erwähnt wurde, fehlerhaft war, aber vielleicht ist die Behauptung auch ohne den Beweisversuch immer noch wahr.

Dies ist also die Sequenz der Gemora:

Die Gemora fragt nach der Zulässigkeit, einen Topf mit Essen neben einen ungekühlten Ofen zu stellen.

Die Gemora bringt eine Lehre von Rav Safra im Namen von Rav, die zu sagen scheint, dass sie verboten ist.

Die Gemora versucht, diese Schlussfolgerung zu widerlegen, indem sie behauptet, dass der Fall des Stellens eines Topfes neben einem Herdofen in der Lehre nur nebenbei erwähnt wurde, und versucht, diese Behauptung anhand der anderen Fälle in der Lehre zu beweisen.

Die Gemora argumentiert, dass dieser Beweis fehlerhaft ist.

Die Gemora ermittelt dann weiter, denn obwohl der Beweis für die Behauptung, dass der Fall zufällig erwähnt wurde, fehlerhaft war, ist die Behauptung möglicherweise auch ohne den Beweisversuch wahr.

Aus einer anderen Lehre folgert die Gemora, dass das Aufstellen eines ungekühlten Topfes neben einem Herdofen eindeutig erlaubt sei, und somit sei die Behauptung bezüglich der anderen Lehre, dass sie nur beiläufig erwähnt worden sei, richtig gewesen.