Der vollständige Titel lautet: „Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen“
Die Erklärungen und Vorbehalte des Vertrags sind hier auf der IAEA-Website verfügbar .
Bulgarien, Ungarn, die Mongolei und Polen sind die einzigen Länder, die den Vertrag ratifiziert und später zurückgezogen haben. 122 Länder sind derzeit Unterzeichner.
Alle vier Länder sind auch aus dem „Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung eines nuklearen Unfalls“ ausgetreten. 127 Länder sind derzeit Unterzeichner dieses Abkommens.
Nicht wenige Länder haben Vorbehalte gegen den Wortlaut gemeldet, so dass es sich um einen ungewöhnlich umstrittenen Vertrag handelt, aber was macht ihn für Bulgarien, Ungarn, die Mongolei und Polen völlig inakzeptabel?
Ist mit ziemlicher Sicherheit nicht passiert. Wikipedia macht die gleiche Behauptung über die vier Länder, die sich aus dem bekannteren Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung eines nuklearen Unfalls zurückgezogen haben. Beide Konventionen wurden ungefähr zur gleichen Zeit (1986) nach Tschernobyl unterzeichnet.
Sowohl die Websites der ungarischen als auch der polnischen Regierungsbehörden geben an, dass sie sich immer noch in der Notification- sowie in der Assistance-Website befinden.
Es gibt eine übersichtlichere Tabelle auf der Website der UN auf der Benachrichtigungsseite. Was passiert ist, ist, dass einige Länder später ihre Vorbehalte zurückgezogen haben , die bei der Unterzeichnung gemacht worden waren. Bemerkenswerterweise machten die meisten Ostblockländer nach der Unterzeichnung von 1986 einen Vorbehalt gegen ein Schiedsverfahren beim Internationalen Gerichtshof, ebenso wie Russland und China. Die wenigen Länder [in dieser Gruppe], die ihren Vorbehalt zurückzogen, taten dies nach dem Fall der Berliner Mauer.
Jetzt ist der Beistandsvertrag viel unklarer (und ich konnte die UN-Tabelle dafür nicht finden), aber die polnische Website sagt, dass sie immer noch darin sind, und die ungarische auch ... also denke ich, dass es vernünftig ist, darauf zu schließen das andere 2 Länder sind es auch.
Ungarn ist Vertragspartei der folgenden internationalen Übereinkommen über die friedliche, sichere und gesicherte Nutzung der Atomenergie
Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (ENC)
Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen (AC)
Auf der Website der bulgarischen Atomaufsichtsbehörde
https://www.bnra.bg/bg/international/www/bg/international/iaea/
Sowohl das „Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen“ als auch das „Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen“ werden zusammen mit einigen anderen internationalen Abkommen, die von der IAEA verwaltet werden, als „ratifiziert“ und „rechtsverbindlich“ aufgeführt.
Von Vorbehalten, Rücktritt oder sonstigen Besonderheiten ist keine Rede. Beide Dokumente gelten als integraler Bestandteil des bulgarischen Rechtsrahmens.
Bearbeiten: Ich habe die englische Version der gleichen Seite gefunden
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