Angenommen, ein nichtjüdischer Handwerker arbeitet wie ein Maler an einer Tür und entfernt die Mesusa, ohne wirklich zu wissen, was er tut. Ist die Mesusa noch koscher? Könnte ich ein Bracha sagen und es so schnell wie möglich zurücklegen?
Ich bin mir nicht sicher, ob dies als Bizuy Mizwa gilt, weil es ohne mein Wissen von einem Nichtjuden durchgeführt wurde.
Wenn eine Mezuza mit der Absicht abgenommen wurde, sie bald wieder aufzustellen , dann gibt es einen Streit darüber, ob man eine weitere Bracha machen muss (und deshalb macht man keine weitere Bracha).
Wenn ein nichtjüdischer Arbeiter die Mesusa misshandelt, hat dies keinen Einfluss auf ihre Gültigkeit.
Wenn die Mezuza heruntergefallen ist oder abgenommen wurde ohne die Absicht, sie bald zurückzugeben – wie in Ihrem Fall – dann muss sie mit einer Bracha wieder aufgebaut werden.
So sagt der Kitzur Schulchan Aruch in סימן יא - הלכות מזוזה
"
וְיֵשׁ לְקָבְעָהּ בְּלֹא בְרָכָה, אוֹ שֶׁיִּקְבְּעֶהָ לְאַחַר שֶׁיִּקְבַּע בְּפֶתַח הַמְּחֻיָּב, וִיבָרֵךְ וְיִפְטֹר גַּם זֹאת ְכֵן ְכֵן בְּכָל מָקוֹם שֶׁיֵּשׁ סָפֵק, יַעֲשֶׂה כֵּן
Als allgemeine Regel sollte man die Mesusa entfernen, wenn der Türpfosten gestrichen oder anderweitig bearbeitet wird. Dadurch wird verhindert, dass Farbe (und andere Substanzen) auf das Geschriebene gelangt und es disqualifiziert.
Wenn ein Türpfosten entfernt und dann zurückgegeben wurde, muss die Mesusa entfernt und mit einer Bracha wieder angebracht werden. Selbst wenn nur die Tür entfernt wurde, könnte es ein Problem geben, daher ist es am besten, die Mesusa vor der Renovierung der Türen zu entfernen.
יֵשׁ אוֹמְרִים דַּאֲפִלּוּ אֵין דְּלָתוֹת לַפֶּתַח, חַיָּב בִּמְזוֿ וְיֵשׁ אוֹמְרִים דְּבָעֵינָן דַּוְקָא דֶלֶת. וְלָכֵן לֹא יִקְבַ erreicht וְלֹא יִקְבַּע אוֹתָהּ תְּחִלָּה וְאַחַר כָּךְ יִתְלֶה אֶת הַדֶּלֶת, מִשּׁוּם דְּבָעֵינָן תַּעֲשֶׂה וְלֹא מִן הֶעָשׂוּי
Danny Schoemann
Antonius
JJLL
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