Welche Haartypen – und wessen Haare – sind von trauerbezogenen Haarschneideverboten umfasst?

Wenn es Haarschneideverbote (oder -beschränkungen) für trauerbezogene Praktiken gibt, welche Haartypen sind eingeschlossen? Sind es nur Haare auf dem Oberkopf und/oder Gesichtsbehaarung? Gelten die Beschränkungen gleichermaßen für Männer und Frauen?* Gelten etwaige in bestimmten Situationen geltende Milderungen gleichermaßen für Männer und Frauen? Gelten dieselben Nachsichten für alle Haartypen, die in den Beschränkungen enthalten sind?

* Der Grund, warum ich in dieser Frage sowohl nach Männern als auch nach Frauen frage, ist, dass Männer und Frauen möglicherweise unterschiedliche Haartypen haben und / oder unterschiedliche Haartypen, die man pflegen möchte (z. B. Gesichtsbehaarung bei Männern, " נימא " bei Frauen ) . , usw.).

Antworten (1)

Nit'e Gavriel , Pessach, Band 3 , Kapitel 49, hat einiges darüber in Bezug auf die Halbtrauerzeit während s'firas haomer zu sagen . Ich werde einige seiner Punkte auflisten:

2. Vom Haarschneideverbot umfasst ist das Schneiden des Bartes, der Körperbehaarung und der Innenbehaarung.
3. Man kann einen Schnurrbart schneiden, der beim Essen stört, oder die Haare unverheirateter Mädchen, die ihre Augen [stören].
4. Wimpern und Augenbrauen sind nicht enthalten und können geschnitten werden.
11. Das Verbot des Haareschneidens gilt auch für Frauen.
12. Eine Frau kann das Haar auf ihrem Kopf kurz schneiden, damit ihr Haar nicht lang wird und sicherlich für t'vila .
13. Eine verheiratete Frau kann sich die Beine rasieren, damit sie nicht hässlich zu ihrem Ehemann ist.
14. Ein unverheiratetes Mädchen in den Qualen der Partnervermittlung kann sich bei Bedarf rasieren; ebenso jede Braut für eine Verlobungs- oder T'naim- Party.

Siehe auch Kapitel 50.


Bearbeiten: Ich hatte die Frage falsch verstanden, als ginge es um s'fira ; daher das obige. Nit'e Gavriel , Mourning Volume 2 , diskutiert das Schneiden von Haaren während der Trauer (Kapitel 3–6). Er notiert auszugsweise:

Kapitel 3, 16. Eine unverheiratete Frau, die beabsichtigt zu heiraten und ihr Haar auf ihrem Kopf kürzen möchte, damit es nicht so lang ist, kann dies tun.
18. Eine verheiratete Frau kann dort, wo sie es gewohnt ist, Haare kurz schneiden, wie in einem Fall mit viel Haar, und sicherlich für t'vila . Es ist am besten, wenn möglich, dies mit einem Shinuy (Modifikation) zu tun . [Siehe auch Absatz 19 und 20.]
27. Man kann keine kurzen Haare schneiden, weder am Kopf noch am Bart oder irgendwo am oder sogar im Körper; ebenso die Peos des Kopfes.
28. Haare an der Lippe oder in der Nähe der Mundhöhle, die das Essen behindern, können kurz geschnitten werden. Aber das Wachstum der meisten Lippen in dreißig Tagen behindert das Essen nicht, also ist es gut, streng zu sein.
29. Wimpern und Augenbrauen sind nicht enthalten und können geschnitten werden.
30. Haare an den Beinen einer Frau – man kann dazu neigen, nachsichtig zu sein und sie zu schneiden, da es für ihren Ehemann hässlich ist.
31. Eine Trauernde kann eine Perücke schneiden, auch wenn sie auf dem Kopf ist.
32. Unverheiratete Mädchen im heiratsfähigen Alter können lange Haare über den Augen schneiden.
Kapitel 5, 3. Ein Kohen , der den priesterlichen Segen geben muss, kann sein Haar vor drei Monaten schneiden [wenn die Leute dazu neigen, Einwände zu erheben], damit er den Segen nicht mit zu langen Haaren erteilt.

Abgesehen von Kohen (das aus der Sefirah-Sektion weggelassen werden könnte, weil es zu kurz ist) und Scheitel (möglicherweise aus demselben Grund) ist es im Grunde dasselbe?
@SethJ, die S'fira- Regeln sind den Trauerregeln nachempfunden.