Wem gehört Weltraumschrott? Es gibt mehrere alte Satelliten und Raketen (zweite Stufe?), die in eine Umlaufbahn geschoben werden, wo sie nichts stören. Sind diese technisch gesehen immer noch im Besitz von irgendjemandem (Unternehmen oder Regierungen)? Danke
Dieser Artikel aus der Financial Times enthält diese Zusammenfassung des Weltraumvertrags:
Alle Trümmer, die von Satelliten durch Technologiefehler oder Kollisionen verursacht werden, liegen in der Verantwortung der Regierung, von der der Satellit stammt.
Ich denke, es bezieht sich genau auf diese Zeile aus dem Vertrag :
Die Vertragsstaaten des Vertrags tragen die internationale Verantwortung für nationale Aktivitäten im Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, unabhängig davon, ob diese Aktivitäten von Regierungsbehörden oder nichtstaatlichen Stellen durchgeführt werden, und dafür, sicherzustellen, dass nationale Aktivitäten im Weltraum durchgeführt werden Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags.
Technisch gesehen liegt der Satellit, ob er funktioniert oder nicht, in der Verantwortung der jeweiligen Landesregierung. Das Space Surveillance Network des Verteidigungsministeriums verfolgt alle Weltraumschrott, der größer als 5 cm ist, sodass die meisten Unternehmen ihre eigenen Raumfahrzeuge nicht weiter verfolgen werden, sobald sie nicht mehr verwendet werden.
Wenn also ein ausländischer Staat einen von einem Unternehmen in den USA gestarteten Satelliten/eine Stufe säubern/bergen wollte, bräuchte er die Genehmigung der NASA über die des Unternehmens hinaus, und die NASA wäre verpflichtet, sicherzustellen, dass nichts passiert falsch.
Angesichts der zusätzlichen Belastung, die dies der NASA auferlegt, kann man sich vorstellen, dass sie nur die fähigsten Aufräumarbeiten genehmigen würden, bei denen die Möglichkeit, zusätzlichen Müll zu verursachen, minimiert würde.
-- BEARBEITEN --
In Bezug auf das Eigentum und nicht auf die Verantwortung ist dies bereits ein heikles juristisches Thema , zu dem eine Reihe von Artikeln geschrieben wurden. Diese laufen darauf hinaus, effektiv zu versuchen, Teile des Weltraumvertrags zu analysieren, kombiniert mit bestehenden Fällen, in denen dies geschieht.
Kurz gesagt, es gibt keinen bestehenden Rechtsrahmen für die Übertragung des Eigentums an Dingen im Orbit. Dies hat dies nicht verhindert (das obige Papier enthält eine Reihe von Beispielen), aber es gibt keinen formellen Mechanismus. In Bezug auf diese Frage bedeutet dies, dass das Eigentum an Satelliten nicht am Ende der Lebensdauer (EOL) übertragen wird, es sei denn, es wird ein langwieriges Gerichtsverfahren eingeleitet, und es verbleibt bei dem Unternehmen, das es ursprünglich besessen hat.
Die Antwort liefert Artikel VIII des Weltraumvertrags von 1967 . Leicht paraphrasierend, das Vorhandensein von Objekten im Weltraum wirkt sich nicht auf das Eigentum an Weltraumobjekten „UND IHREN KOMPONENTENTEILEN“ aus. Die rechtliche Antwort in Schwarzschrift lautet also, dass die ursprünglichen Eigentümer sie immer noch besitzen.
Ob das eine gute Idee ist, ist eine andere Frage. Aber es ist interessant festzustellen, dass Russland – das viele der größten inaktiven Weltraumobjekte besitzt (hauptsächlich obere Stufen) – immer daran erinnert, dass Russland immer noch Eigentümer seiner Objekte ist, wenn international Probleme mit der Entfernung aktiver Trümmer auftauchen.
Jörg W Mittag