Wie hoch ist die Gebühr für ADRs, die bei der Zahlung von Dividenden abgezogen wird?

Meine Maklerfirma berechnet mir eine Gebühr für das Halten von ADRs; diese Gebühr wird immer dann abgezogen, wenn die ADRs Dividenden zahlen. Mir wurde gesagt, dass dies eine Standardgebühr ist und nicht verhandelt werden kann.

Ist diese Gebühr wirklich in Stein gemeißelt, oder erheben einige Makler unterschiedliche (oder gar keine) Gebühren für das Halten von ADRs?

BEARBEITEN

Nur zur Verdeutlichung, das ist nicht die ausländische Dividendensteuer, sondern die Depotbankgebühr . Ich habe weitere Informationen unter http://www.schwab.com/public/schwab/nn/m/q207/adr.html gefunden :

Wenn Sie ein ADR-Anleger sind, wissen Sie vielleicht bereits, dass Banken, die ADRs verwahren (ADR-Agenten), Depotgebühren erheben dürfen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Depotgebühren sind in Ihrem ADR-Prospekt aufgeführt.

In der Vergangenheit konnten ADR-Agenten Depotgebühren nur erheben, wenn sie diese von den ADR-Dividenden abziehen konnten. Da viele ADRs keine regelmäßigen Dividenden zahlen, konnten Agenten ihre Gebühren oft nicht einziehen.

Im vergangenen Jahr erhielt die Depository Trust Company (DTC) die Genehmigung der SEC, mit der Erhebung von Depotgebühren im Namen von ADR-Agenten für ADRs zu beginnen, die keine regelmäßigen Dividenden zahlen.

Was mir unklar ist, ist, ob diese Gebühr zwischen den Maklern variiert und inwieweit sie verhandelbar ist.

Diese Antwort enthält zusätzliche Details zu ADR-Gebühren und Dividendenzahlungen money.stackexchange.com/questions/5397/…
Sie sagten, Sie sprachen nicht über ausländische Steuern und akzeptierten dann die Antwort, dass es sich bei der Gebühr um ausländische Steuern handelte, und lehnten die Antwort ab, dass es sich um eine Gebühr handelt, die der ADR-Depotbank erhebt?

Antworten (2)

Das ist keine Gebühr, sondern die Steuer, die Sie im Ursprungsland des ADR zahlen. Dieses Geld geht nicht an Ihren Makler.

Sie können diese zurückfordern, wenn Sie Ihre Steuern einreichen, indem Sie das Formular 1116 ausfüllen, vorausgesetzt, Sie haben die ADR auf einem steuerpflichtigen Konto gehalten. (Dies dient zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, eine durch das Ursprungsland des ADR und eine durch die Vereinigten Staaten)

Bei steuerbegünstigten Konten haben Sie keinen Rückgriff.

Vielen Dank! Nur zur Verdeutlichung, mir werden sowohl ausländische Steuern (auf Dividenden) als auch eine Gebühr für das Halten der ADR in Rechnung gestellt – auf meiner Abrechnung erscheint sie als „Gebühr für verspätete Abwicklung“.
Ich verstehe was du meinst. Dies sind DTC-Gebühren, die an Sie weitergegeben werden, und wie es als „Durchgangsgebühren“ bezeichnet wird, nimmt Schwab zumindest keine Kürzung vor und gibt diese Gebühren direkt an Sie weiter. Ich glaube nicht, dass diese verhandelbar sind.

Die Depotbank/Verwahrstelle für die ADR kann eine Depotbank-/Verwahrstellegebühr erheben, die von den Dividenden abgezogen wird. Diese Gebühren sind in der Hinterlegungsvereinbarung des ADR festgelegt. Sie können eine Kopie der Hinterlegungsvereinbarung auf EDGAR erhalten. Darüber hinaus können die Gebühren auch in der jährlichen Einreichung des SEC-Formulars 20-F der ADR aufgeführt sein (ebenfalls verfügbar auf EDGAR). Beispielsweise können Sie die Höchstgebühren für Sony Corporation ADR (NYSE: SNE) in der Einreichung von Formular 20-F von 2019 (Punkt 12 (D) American Depositary Shares , Seiten 100-101) sehen.

In Fällen, in denen die ADR keine Dividenden zahlt oder die Dividendenbeträge nicht ausreichen, um die Gebühr zu decken, würde die Depotbank die Gebühr über die Depository Trust Company (DTC) einziehen. Die DTC erhebt die Gebühr von Ihrem Börsenmakler, der den Betrag vom Barguthaben Ihres Maklerkontos abzieht.

Einige Depotbanken veröffentlichen die historischen Gebühren für bestimmte ADRs. Diese historischen Gebühren können online verfügbar sein. Wenn Sie mit einem gesponserten ADR zu tun haben, können Sie sich jederzeit an die Investor Relations-Abteilung des Unternehmens wenden, um Einzelheiten zu den ADR-Gebühren zu erfahren.