Wie kann die UN-Konvention gegen Folter durchgesetzt oder für ihre Verletzung bestraft werden?

Nehmen wir an, wir haben ein Land, das die UN-Konvention gegen zB Folter unterzeichnet und ratifiziert hat. Nehmen wir außerdem an, dass eine Foltertat eindeutig nachgewiesen werden kann, die unter die Folterdefinition der UN-Konvention fällt.

==> Gibt es eine Möglichkeit für die UN, wie sie dieses Land dafür bestrafen kann, dass es diese Konvention bricht?

Folter ist natürlich nur ein Beispiel, meine Frage bezieht sich auf alle UN-Menschenrechtskonventionen

(Die grobe Bedeutung von "Konvention" und "ratifiziert etw" ist mir natürlich bekannt, aber ich bin mir noch nicht sicher, was das in einem konkreten Beispiel bedeutet. Denn die ganze Konvention würde für mich nicht viel Sinn machen, wenn es so wäre kann nicht erzwungen werden. Natürlich wäre es immer noch besser als nichts, aber natürlich nicht effektiv.)

Antworten (1)

Die Prüfung eines Staatsberichts im Rahmen eines Vertrages kann Anlass bieten, internationalen Druck auf den Staat auszuüben (McQuigg, 813).

Im Allgemeinen beruht die Durchsetzung der UN-Konvention gegen Folter auf „Name and Shame“. Es gibt keine automatischen Sanktionen, die das Übereinkommen anwendet. Das einzige Schiedsverfahren, das stattfinden kann, betrifft die Auslegung der Konvention gegen Folter. Aber es kann seine Vorzüge haben, den Verstoß eines Staates gegen die Konvention öffentlich zu machen.

„…ein großer Teil des Wertes der Erklärungen internationaler Menschenrechtsorganisationen liegt in der Tatsache, dass sie von Nichtregierungsorganisationen verwendet werden können, um Druck auf Regierungen auszuüben, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen. Nationale NGOs können eine wesentliche Rolle spielen indem sie dafür sorgen, dass die Konvention gegen Folter fest in die lokalen Kulturen eingebettet wird. Im Wesentlichen können NGOs die Tatsache öffentlich machen, dass der Staat Verpflichtungen aus der Konvention hat und dass er diesen Pflichten nicht nachkommt. Die Regierung kann dann beschämt werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen ( McQuigg, 828).

Verweise ---------------

McQuigg, Ronagh, „Wie effektiv ist das Komitee der Vereinten Nationen gegen Folter?“, The European Journal of International Law Vol. 22 nr. 3, http://ejil.oxfordjournals.org/content/22/3/813.full.pdf