Ich glaube, ich habe gelesen, dass die B787 eine gemeinsame Musterberechtigung mit der B767 und der B777 hat. Aber ich glaube auch gelesen zu haben, dass Piloten nur zwei Flugzeugtypen gleichzeitig fliegen dürfen...
Wenn sie also die 787 fliegen, müssen sie dann eine ihrer Berechtigungen aufgeben, wenn sie sagen, dass sie zuvor die 767 und 777 fliegen durften? Würde dasselbe immer noch für beispielsweise eine B757 und eine B767 gelten, die sehr ähnliche Flugdecks haben?
EASA- und FAA-Perspektiven wären willkommen :)
Die Anzahl der Musterberechtigungen, die eine Person besitzen kann, ist unbegrenzt. Der Weltrekord für die meisten Musterberechtigungen einer Person liegt derzeit bei 105!
Aus Sicherheitsgründen erlauben die meisten Fluggesellschaften derzeit nur die Zuweisung eines Piloten zu zwei Flugzeugtypen gleichzeitig, damit sie nicht anfangen, die verschiedenen Flugzeuge zu verwechseln und Dinge durcheinander zu bringen. Dies ist jedoch keine Vorschrift, zumindest in den USA.
In Ihrem Beispiel sind diese Flugzeuge vom gleichen Typ und würden daher nur als eines der beiden zählen, denen sie zugewiesen werden könnten, aber dies hängt von den Richtlinien der einzelnen Fluggesellschaften und der Komplexität der Unterschiede zwischen den tatsächlich betroffenen Flugzeugen ab.
Donnerschlag
Lnafziger
Donnerschlag
StephenS
wbart52
wbart52