Ich bin neugierig, wie viele Länder das Dokument in ihrer eigenen Verfassung zitieren, da ich weiß, dass einige dies tun (z. B. Senegal).
Soweit ich weiß - drei. Aufgrund der Geschichte Senegals als Teil des französischen Kolonialbesitzes in Westafrika basiert die Verfassung des Landes stark auf der französischen:
Das französische Volk bekennt sich feierlich zu den Menschenrechten und den Grundsätzen der nationalen Souveränität, wie sie in der Erklärung von 1789 definiert und durch die Präambel der Verfassung von 1946 bestätigt und ergänzt wurden, sowie zu den Rechten und Pflichten, wie sie in der Charta für Frankreich definiert sind Umwelt 2004.
Ich glaube, das einzige andere Land, das einen Verweis auf das Dokument von 1789 enthält, ist Gabun, ein anderes Land, das früher Teil des französischen Kolonialreichs war:
Das gabunische Volk, das sich seiner Verantwortung vor der Geschichte bewusst ist und von der Bereitschaft beseelt ist, seine Unabhängigkeit und seine nationale Einheit zu sichern, das gemeinsame Leben nach den Prinzipien der nationalen Souveränität, der pluralistischen Demokratie, der sozialen Gerechtigkeit und der republikanischen Legalität zu organisieren;
Bekräftigt feierlich seine Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie sich aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ergeben, die durch die Afrikanische Charta der Menschenrechte geweiht wurden und die Rechte der Völker von 1981 und durch die National Charter of Liberties von 1990;
Andere Länder mit einer ähnlichen Geschichte – wie die, auf die ich mich in meiner Antwort auf diese ähnliche Frage beziehe – scheinen diesen Bezug nicht beibehalten zu haben und sich stattdessen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu beziehen – zum Beispiel die Zentrale Afrikanische Republik:
bekräftigt ihren Beitritt zur Charta der Organisation der Vereinten Nationen, zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, zu den Internationalen Pakten vom 16. Dezember 1966 über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einerseits und die bürgerlichen und politische Rechte andererseits;
und Elfenbeinküste:
bekennt sich zu den Rechten und Freiheiten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und in der Afrikanischen Charta der Menschen- und Völkerrechte von 1981 definiert sind;
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