Wie wird das Such- und Rettungssystem für die Zivilluftfahrt über Gewässern vereinbart und finanziert?

Mehrere Unfälle in den letzten Jahren haben gezeigt, wie wichtig – und intuitiv teuer – SAR-Operationen über Meer sein können.

  • Bedarf für tägliche Behörden-/Militärflüge in den ersten Wochen nach den Unfällen, Bedarf für Unterwassersuche.

  • SAR, die von anderen Ländern als dem Registrierungsland des Luftfahrzeugs verwaltet werden.

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Besatzungsmitglieder eines NAS 332 Super Puma-Helikopters der indonesischen Luftwaffe über der Javasee, Indonesien, 2015.
Quelle

Ohne zu sehr ins Detail zu gehen:

  • Wie wird SAR für Zivilflugzeuge weltweit vereinbart?
    Ist das unter dem Dach der ICAO?
    Wird es mit der maritimen SAR oder anderen Organisationen geteilt?

  • Wie wird die SAR-Verantwortung zwischen den Ländern weltweit aufgeteilt?
    Ist eine Karte mit Zuständigkeitsgrenzen verfügbar?

  • Wie wird SAR finanziert?
    Sind die Betreiber (deren Versicherungen) für die Kosten haftbar?
    Handelt es sich um eine kostenlose Dienstleistung, wenn ja in welchem ​​Umfang?
    Wie wird die Entscheidung getroffen, die aktive Suche zu beenden?

Antworten (1)

Search and Rescue ist unter dem Dach der ICAO, aber auch bei der IMO.

Anhang 12 des Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt enthält die internationalen Standards und empfohlenen Praktiken (SARPS) für Suche und Rettung. Der Anhang wird durch das International Aeronautical and Maritime Search and Rescue (IAMSAR) Manual ergänzt, das von der International Maritime Organization (IMO) herausgegeben wird.

Zusammen beschreiben die Dokumente:

  • Die Organisationsstruktur des weltweiten SAR-Systemkonzepts einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den Staaten. (ICAO Anhang 12, Kapitel 2, 3 & 4, IAMSAR Band 1)

  • Die Betriebsverfahren für die Organisation und Koordinierung einer SAR-Mission (ICAO Annex 12, Kapitel 5, IAMSAR Band 2)

  • Die Betriebsverfahren für diejenigen, die an der SAR-Mission teilnehmen (Appendix to ICAO Annex 12, IAMSAR Volume 3/ ICAO doc. 9731)

Die Einzelheiten der Umsetzung des SARPS bleiben den Staaten selbst überlassen.