Kann Bill Clinton Vizepräsident werden?

Einhaltung der Nachfolge als Präsident . Unter den ersten 10 gibt es eine Person, die von Geburt an nicht für das Amt des Präsidenten geeignet ist.

Der Innenminister ist nicht wählbar und wird übersprungen. Könnte Bill Clinton also immer noch als Vizepräsident kandidieren und im Falle einer Absetzung von Hillary Clinton übersprungen werden? Der Sprecher des Repräsentantenhauses wäre also der zweite in der Reihe der Präsidentschaft? Es wäre dasselbe, als würde der Landwirtschaftsminister aufgrund der Nichtwählbarkeit des Innenministers auf den 8. Platz angehoben.

Antworten (2)

Aus dem Wikipedia-Artikel über den Vizepräsidenten , dem Teil, der besagt

keine Person, die verfassungsmäßig nicht für das Amt des Präsidenten wählbar ist, kann für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar sein.

macht es ziemlich deutlich. Da Bill Clinton nicht länger Präsident der Vereinigten Staaten sein kann (schon zweimal), kann er nicht Vizepräsident sein

Aber laut der Antwort von @Julian Rosen ist er nicht wählbar, wäre aber trotzdem wählbar, wenn er nicht gewählt würde.
@spacetyper, aber "berechtigt" bedeutet in der 12. Änderung mit ziemlicher Sicherheit "wählbar". Das Wort "wählbar" tauchte erst Ende des 19. Jahrhunderts auf.
@spacetyper und ich haben kürzlich festgestellt, dass die Frage der Amtszeitbegrenzung für den Präsidenten auf dem Verfassungskonvent als Frage diskutiert wurde, ob der Präsident "wiederwählbar" sein sollte, was im modernen Englisch dasselbe bedeutet wie "wiederwählbar". .

Die zweiundzwanzigste Änderung der US-Verfassung legt die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten fest. Der Text des Änderungsantrags beginnt (Hervorhebung von mir): „Niemand darf mehr als zweimal in das Amt des Präsidenten gewählt werden“. Ganz wörtlich genommen schränkt dies nicht ein, wer durch andere Mittel als Wahlen, insbesondere durch Nachfolge, Präsident werden kann. Natürlich legen Gerichte die Verfassung nicht immer ganz wörtlich aus, und wenn ein ehemaliger zweijähriger Präsident zum Vizepräsidenten gewählt würde, wäre es letztlich Sache der Gerichte, zu entscheiden, ob die Verfassung dies zulässt. Angesichts des Mangels an Präzedenzfällen ist es schwierig, viel Vertrauen in das Ergebnis zu haben.

Peabody und Gant argumentieren in einem Artikel von 1999 in der Minnesota Law Review (The Twice and Future President: Constitutional Interstices and the Twenty-Second Amendment), dass die Verfassung nicht nur die Wahl von Bill Clinton zum Vizepräsidenten erlaubt, sondern ihn auch als Präsident zu fungieren, falls der gewählte Präsident dienstunfähig wird. Dieser Meinungsartikel von vor ein paar Monaten in der Washington Post enthält eine interessante Diskussion.

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war das einzige Wort in der englischen Sprache, das die Bedeutung „wählbar“ hatte, „wählbar“, daher ist die Unterscheidung zwischen „wählbar“ und „wählbar“ beim Lesen des zwölften Zusatzartikels ein völliger Anachronismus.
Seit ich meinen vorherigen Kommentar verlassen habe, bin ich auf einen weiteren Anhaltspunkt gestoßen, der für meine Interpretation spricht: Auf dem Verfassungskonvent wurde darüber diskutiert, ob der Präsident auf eine Amtszeit beschränkt werden sollte. Die Debatte wurde als Frage formuliert, ob der Präsident „wiederwählbar“ sein sollte.