Wenn der offizielle Wetterbericht für einen Flughafen, für den Luftraum der Klasse D ausgewiesen ist, IMC anzeigt, gilt dies für eine Oberflächenerweiterung der Klasse E (für diesen Flughafen ausgewiesen)?
Wenn ich zum Beispiel feststelle, dass ich eine Flugsicht von 3 Meilen und eine Obergrenze von mindestens 1000 Fuß habe, kann ich dann durch diese Oberflächenerweiterung der Klasse E fliegen, ohne eine SVFR-Freigabe zu erhalten?
Die ATC-Befehle 7-5-1(a)(4) besagen:
A. SVFR-Betrieb bei Wetterbedingungen unter den grundlegenden VFR-Mindestwerten ist zulässig:
[...]
- Nur innerhalb der seitlichen Grenzen von Oberflächenbereichen der Klasse B, Klasse C, Klasse D oder Klasse E, unter 10.000 Fuß MSL.
- Nur auf Wunsch des Piloten.
- Auf der Grundlage der Wetterbedingungen, die am Flughafen der beabsichtigten Landung/des beabsichtigten Abflugs gemeldet werden.
Das heißt, ATC erteilt SVFR-Freigaben – oder auch nicht – im Bereich der Klasse E gemäß dem offiziellen Flughafenwetter.
Die „Wendung“ hier ist, dass ATC sowieso keine SVFR-Freigabe erteilen kann, es sei denn, der Pilot fordert sie an. Das AIM 4-4-6 sagt einfach, dass eine SVFR-Freigabe erforderlich ist, "wenn das Wetter schlechter ist als für den VFR-Flug erforderlich". Soweit ich sehen kann, müssen Sie, wenn Sie sich in VMC in einem Oberflächenbereich der Klasse E befinden und erwarten, in VMC zu bleiben, keine SVFR beantragen, unabhängig von den gemeldeten Flughafenbedingungen.
Ich bin mir eigentlich nicht sicher, was Ihr genaues Szenario hier ist (in Kontakt mit ATC oder nicht, innerhalb von 4 NM oder nicht usw.), aber in Wirklichkeit vermute ich, dass ATC sagen würde: "N12345, das Feld ist IFR, sagen Sie Absichten". Wenn Sie ihnen sagen, dass Sie in VMC sind, haben sie keine Möglichkeit, dies anzufechten, aber sie könnten deutlich darauf hinweisen, dass Sie SVFR anfordern sollten - "N12345, gibt es etwas Besonderes , das Sie anfordern möchten ?" - weil es die Situation für alle klären und Ihnen helfen würde, sicher und legal zu bleiben.
FAR 91.155(c) verwendet den Ausdruck „innerhalb der seitlichen Grenzen des kontrollierten Luftraums, der für einen Flughafen zur Oberfläche bestimmt ist“, um den Luftraum zu beschreiben, in dem eine spezielle VFR-Freigabe erforderlich ist, um unter Sichtflugregeln unterhalb einer Obergrenze von 1000 Fuß AGL zu operieren. Nirgendwo ist angegeben, dass die Obergrenze am Flughafen festgelegt werden muss, daher ist es nur logisch, dass die Verordnung für die Obergrenze am tatsächlichen Standort des Flugzeugs gelten würde.
Beachten Sie, dass einige "Erweiterungen" der Klasse E auf Oberflächenebene sehr umfangreich sein können - zum Beispiel bei SIT/PASI in Sitka, Alaska, der gesamte Luftraum innerhalb der gestrichelten magentafarbenen Linie, der sich außerhalb des Grundkreises um den Flughafen befindet (der nicht gezeigt wird vollständig auf der Schnittkarte) ist tatsächlich als oberflächennahe „Erweiterung“ der Klasse E (Luftraum E4) definiert.
FAR 91.155(d) verwendet den Ausdruck „innerhalb der seitlichen Grenzen der Oberflächenbereiche von Lufträumen der Klasse B, Klasse C, Klasse D oder Klasse E, die für einen Flughafen bestimmt sind“, um den Luftraum zu beschreiben, für dessen Betrieb eine spezielle VFR-Freigabe erforderlich ist Sichtflugregeln beim Starten, Landen oder Einfliegen in die Platzrunde eines Flughafens, wenn die Bodensicht an diesem Flughafen (falls an diesem Flughafen gemeldet) weniger als 3 Meilen beträgt oder wenn an diesem Flughafen keine Bodensicht gemeldet wird, wenn Die Flugsicht während dieser Operationen beträgt weniger als 3 gesetzlich vorgeschriebene Meilen.
FAR 91.155(d) würde sich nicht auf den Betrieb in einer "Erweiterung" beziehen, da Sie nicht starten, landen oder in eine Platzrunde eintreten würden. Bei einer "Erweiterung" müssten Sie jedoch, einfach weil Sie sich im Luftraum der Klasse E befinden, eine Sichtweite von 3 Meilen haben. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass dies auf der Sichtweite beruhen muss, die am Flughafen gemeldet wird, der möglicherweise in einiger Entfernung liegt.
Abschnitt 7-5-1 der FAA-Verordnung 7110.65Y mit dem Titel „Air Traffic Control“ enthält eine Passage, die besagt, dass SVFR „auf der Grundlage der am Flughafen der beabsichtigten Landung/des Abflugs gemeldeten Wetterbedingungen“ genehmigt wird. Aber wenn die Sicht am tatsächlichen Standort des Piloten zu einem bestimmten Zeitpunkt so wäre, dass er oder sie legal bleiben könnte, ohne SVFR zu beantragen, hätte diese Passage keinen Einfluss auf die Situation.
Wenn ich zum Beispiel feststelle, dass ich eine Flugsicht von 3 Meilen und eine Obergrenze von mindestens 1000 Fuß habe, kann ich dann durch diese Oberflächenerweiterung der Klasse E fliegen, ohne eine SVFR-Freigabe zu erhalten?
Die Antwort auf die Frage sollte eindeutig „Ja“ lauten. (Und mindestens ein Fluglotse hat mir jetzt mitgeteilt, dass er diese Ansicht teilt.)
Bei einem kürzlichen Airspace-Charting-Meeting machte ein FAA-Mitarbeiter jedoch bei der Diskussion eines tangential verwandten Problems den Kommentar: „Wenn es sich um eine Kontrollzonenerweiterung handelt, wenn es sich um eine Oberflächenebene der Klasse E handelt, verlassen Sie sich nicht auf die Sichtbarkeit des Piloten, es ist die gemeldete Sichtbarkeit am Flughafen." 1
Ich würde argumentieren, dass dies nicht korrekt ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich den Punkt in der Praxis vorantreiben möchte!
Unklarer ist, ob die 1000-Fuß-Deckenanforderung überhaupt in oberflächennahen „Erweiterungen“ der Klasse E gilt oder nicht – und auch, ob Special VFR überhaupt in oberflächennahen „Erweiterungen“ der Klasse E zugelassen werden sollte. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den unten verlinkten verwandten ASE-Antworten.
Fußnoten:
Verwandte ASE-Antworten:
Gilt FAR 91.155c für Oberflächenverlängerungen der Klasse E?
Erstreckt sich eine SVFR-Freigabe auf Echo-Oberflächenerweiterungen?
Erstreckt sich eine SVFR-Freigabe auf Echo-Oberflächenerweiterungen?
Nein, die IMC-Bezeichnung gilt für den Flughafen selbst, nicht für den umgebenden Luftraum der Klasse E.
Sie werden mit 500 Fuß AGL fliegen, vorausgesetzt, dass keine Gebäude oder Personen in der Nähe sind, in einem möglicherweise aktiven Instrumentenanflugkorridor?
Eine Obergrenze von 1000 Fuß = Sie müssen sich im Luftraum der Klasse E 500 Fuß darunter halten. Die Klasse-E-Erweiterung dient dem Anflug-/Abflugschutz für IFR-Operationen.
Wenn Sie es tun müssen, rufen Sie bitte den Turm an.
757toga
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Teichleben
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leiser Flieger
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