Darf jemand, der Inhaber einer aktuellen EASA PPL(A) ist, ein FAA „November“ registriertes Flugzeug in Europa betreiben? Ich spreche natürlich von einem Flugzeugtyp und einem Betrieb, den er oder sie mit einem beispielsweise in Deutschland registrierten Flugzeug durchführen darf.
Dies wird von der FAA in FAR 61.3 und lokalen Vorschriften für jedes Land geregelt
(a) Erforderliches Pilotenzertifikat für den Betrieb eines Zivilflugzeugs der Vereinigten Staaten. Niemand darf als erforderliches Piloten-Besatzungsmitglied eines Zivilflugzeugs der Vereinigten Staaten dienen, es sei denn, diese Person:
(1) sich im physischen Besitz der Person befindet oder im Flugzeug leicht zugänglich ist, wenn sie die Rechte dieses Pilotenzertifikats oder dieser Genehmigung ausübt –
(i) ein nach diesem Teil und in Übereinstimmung mit § 61.19 ausgestelltes Pilotenzeugnis; (ii) eine gemäß § 61.77 ausgestellte Pilotengenehmigung für besondere Zwecke;
(iii) ein gemäß § 61.17 ausgestelltes vorläufiges Zertifikat;
(iv) Ein Dokument, das die vorübergehende Vollmacht zur Ausübung von Zertifikatsprivilegien verleiht, ausgestellt von der Airmen Certification Branch gemäß § 61.29(e); oder
(v) Beim Betrieb eines Luftfahrzeugs in einem fremden Land kann eine von diesem Land ausgestellte Pilotenlizenz verwendet werden.
Um ein in den USA registriertes Flugzeug zu betreiben, benötigen Sie entweder eine FAA-Lizenz oder eine Pilotenlizenz, die von dem Land ausgestellt wird, in dem das Flugzeug betrieben wird. Das bedeutet auch, dass Sie nicht in ein anderes Land fliegen dürfen, es sei denn, Sie haben auch eine Lizenz, die von ausgestellt wurde dieses Land. Selbst wenn einzelne Länder zulassen, dass im Ausland registrierte Flugzeuge von einem Lizenzinhaber eines anderen (Nicht-FAA-) Landes betrieben werden, wäre dies immer noch ein Verstoß gegen FAR 61.3.
Fazit: Wenn Sie ein N-registriertes Flugzeug ohne FAA-Pilotenlizenz in Europa fliegen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz, die von jedem Land ausgestellt wird, in das Sie fliegen. Wenn Sie beispielsweise eine Reise von den Niederlanden nach Portugal planen, benötigen Sie 5 verschiedene EASA PPL-Lizenzen, die von den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Spanien und Portugal ausgestellt wurden.
In Bezug auf die EASA-Verordnungen 216/2008 und 1178/2011 (EU). Seit dem 8. April 2015 verlangen die EU-Gesetze auch von Piloten, die in Europa leben und ein im Ausland registriertes Flugzeug (z. B. ein N-registriertes Flugzeug) fliegen, dass sie auch über die EASA-Lizenz verfügen müssen. Es erfolgt eine Verschiebung dieser Regelung um ein Jahr, dh bis zum 8. April 2016, die die EU in den kommenden Wochen veröffentlichen will. Bis 2016 wird es ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und den USA geben, das eine einfache gegenseitige Anerkennung von Lizenzen, eigenständige Lizenzen, vorsieht. Dies wird es viel einfacher machen, eine eigenständige FAA-Lizenz zu erhalten.
Falk
Philippe Leybaert
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