Alterskonten für nicht berufstätige Ehepartner

Welche Optionen gibt es für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner in Bezug auf Rentenkonten/Beiträge?

Ich könnte mir vorstellen, dass es keine Vorsteueroptionen gibt, da der nicht erwerbstätige Ehepartner kein direktes Einkommen hat.

Unter der Annahme, dass es Optionen gibt, sind sie basierend auf dem gesamten Haushaltseinkommen begrenzt?

Ein Solo 401(k) erlaubt einen Ehepartner als Angestellten – kann Ihre Frau irgendetwas für Sie tun?

Antworten (1)

Ehegattenbeitrag zu einer IRA

In den Vereinigten Staaten können Ehegattenbeiträge an eine traditionelle IRA gezahlt werden, wenn beide Parteien über Einkommen verfügen.

Im Jahr 2013 kann jede Person 5.500 $/Jahr (oder 11.000 $/Jahr als Paar) zu einem qualifizierten traditionellen IRA beitragen. Wenn Sie (und/oder Ihr Ehepartner) über 50 Jahre alt sind, können Sie außerdem so genannte „Aufholbeiträge“ leisten (zusätzliche 1.000 USD pro Person und Jahr für jede Person über 50).

Wenn also eines der Mitglieder des kombinierten Paares anspruchsberechtigt ist, können Beiträge im Namen des nicht erwerbstätigen Ehepartners unter Verwendung des ehelichen Einkommens geleistet werden. Wenn eine Partei ausgeschlossen wird, kann die andere Partei weiterhin berechtigt sein.

In manchen Fällen kann es einen Höchstbetrag an Einkommen geben, den Sie verdienen können und dennoch anspruchsberechtigt sind. Wenn das Paar ein steuerpflichtiges Einkommen hat, das die Auslaufschwelle (178.000 USD/Jahr im Jahr 2013) nicht überschreitet, kann dieses Paar zu einer traditionellen IRA beitragen.

Übersteigt das Einkommen des Paares die Freigrenze, so sind Beiträge zwar noch möglich, aber nicht abzugsfähig. Daher ist es sinnvoll, die Waage in einen Roth umzuwandeln. Konsultieren Sie wie immer Ihr Konto, um sicherzustellen, dass Ihre Situation zutrifft.

(Randbemerkung) Es gelten auch die erhöhten Grenzwerte für ältere Menschen. Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind, beträgt die Grenze für Ihre Beiträge 6.500 $, und wenn Sie und Ihr Ehepartner über 50 Jahre alt sind, gilt die erhöhte Grenze für beide.
Vielen Dank. Wenn ich also dieses steuerpflichtige Einkommensniveau überschreite, kann meine Frau keine Beiträge zu einer IRA leisten? Wenn ich mich nicht täusche, kann ich immer noch einen SEP machen (ich bin selbstständig). Ich kann also Beiträge leisten, aber meine Frau nicht? Hoffentlich ändert das nicht die ganze Grundlage der Frage. . .
@AffableGeek Um es klar zu sagen: Wenn Ihr Ehepartner nicht über 50 Jahre alt ist, sind seine Beiträge immer noch auf 5.500 US-Dollar begrenzt. Auch wenn eine Person die Beiträge leistet, gilt die Altersgrenze dennoch für beide.
Ich glaube, Sie können den Beitrag noch leisten, Sie können ihn nur nicht abziehen. An diesem Punkt sollten Sie jedoch wahrscheinlich besser einen Roth-Beitrag leisten.
@AffableGeek Direct Roth-Beiträge sind ebenfalls durch die AGI begrenzt. Sie können aber jederzeit einen nicht abzugsfähigen Beitrag leisten und dann zu Roth wechseln. Denken Sie daran, dass, wenn Sie einen Teil der IRA haben, der abgezogen wurde, und ein Teil, der nicht abgezogen wurde, die Umwandlung anteilig erfolgt und eine gewisse Steuer fällig wird.
Noch ein Punkt – Die Grenze gilt nur, wenn der berufstätige Ehepartner einen 401(k)o-ähnlichen Plan bei der Arbeit hat. Kein Plan, keine Einkommensgrenze für IRA.