Welche Optionen gibt es für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner in Bezug auf Rentenkonten/Beiträge?
Ich könnte mir vorstellen, dass es keine Vorsteueroptionen gibt, da der nicht erwerbstätige Ehepartner kein direktes Einkommen hat.
Unter der Annahme, dass es Optionen gibt, sind sie basierend auf dem gesamten Haushaltseinkommen begrenzt?
Ehegattenbeitrag zu einer IRA
In den Vereinigten Staaten können Ehegattenbeiträge an eine traditionelle IRA gezahlt werden, wenn beide Parteien über Einkommen verfügen.
Im Jahr 2013 kann jede Person 5.500 $/Jahr (oder 11.000 $/Jahr als Paar) zu einem qualifizierten traditionellen IRA beitragen. Wenn Sie (und/oder Ihr Ehepartner) über 50 Jahre alt sind, können Sie außerdem so genannte „Aufholbeiträge“ leisten (zusätzliche 1.000 USD pro Person und Jahr für jede Person über 50).
Wenn also eines der Mitglieder des kombinierten Paares anspruchsberechtigt ist, können Beiträge im Namen des nicht erwerbstätigen Ehepartners unter Verwendung des ehelichen Einkommens geleistet werden. Wenn eine Partei ausgeschlossen wird, kann die andere Partei weiterhin berechtigt sein.
In manchen Fällen kann es einen Höchstbetrag an Einkommen geben, den Sie verdienen können und dennoch anspruchsberechtigt sind. Wenn das Paar ein steuerpflichtiges Einkommen hat, das die Auslaufschwelle (178.000 USD/Jahr im Jahr 2013) nicht überschreitet, kann dieses Paar zu einer traditionellen IRA beitragen.
Übersteigt das Einkommen des Paares die Freigrenze, so sind Beiträge zwar noch möglich, aber nicht abzugsfähig. Daher ist es sinnvoll, die Waage in einen Roth umzuwandeln. Konsultieren Sie wie immer Ihr Konto, um sicherzustellen, dass Ihre Situation zutrifft.
JTP - Entschuldige dich bei Monica