Wie gilt der Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen für qualifizierte Ausschüttungen?

Jemand hat eine Frage zum Arbeiten im Ausland gestellt und die Antwort verwies auf diesen Link: Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen .

Könnte eine Person, die im Ruhestand ist und im Ausland lebt, diesen Abzug für Rentenplanausschüttungen verwenden? Dies würde ein 401K oder IRA beinhalten.

Im Wesentlichen könnte man die Vorteile sowohl eines ROTH als auch eines 401K nutzen, wenn man ein Jahr lang außerhalb des Landes lebt. Sie müssen nicht am selben Ort bleiben, könnten also auch Steuern in den Gastländern vermeiden.

Hier ist ein interessanter Artikel, den ich gefunden habe: marketwatch.com/story/…
Abgesehen von der gestellten Frage (die meiner Meinung nach unten schon richtig beantwortet ist) ist zu beachten, dass diese Aussage im Prinzip auch nicht zutrifft: "Sie müssen nicht am selben Ort bleiben, damit sie auch vermeiden könnten, Steuern in den Gastländern zu zahlen." Damit die FEIE beantragt werden kann, müssen die Einkünfte im Ausland erzielt werden. Für diese Einkünfte würden dann die Steuervorschriften dieses ausländischen Landes gelten. Die FEIE ist wirklich eine vereinfachte Methode zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (anstelle der oft komplizierteren Methode der ausländischen Steuergutschrift), kein reiner Steuerbefreier.
@Grade'Eh'Bacon stimmt nicht zu 100%. Viele im Ausland beschäftigte Auftragnehmer zahlen keine Einkommenssteuer auf die ersten etwa 100.000, sondern nur US-Einkommenssteuern auf die Überschüsse. Sie können sich bewegen, und diejenigen, an die ich denke, werden von US-Unternehmen bezahlt. Beispielsweise zahlen Auftragnehmer in Afghanistan keine Einkommenssteuer für dieses Land und müssen die FEIE beantragen.
@PeteB. Soweit Sie anderswo Einkünfte erzielen und keine Steuern zahlen müssen, müssten Sie sich auf die Einkommensteuervorschriften dieses Landes verlassen. Wenn ein ausländischer Auftragnehmer in Afghanistan keine dort erzielte Einkommenssteuer zahlen muss, kann es möglich sein, dass das Einkommen nirgendwo besteuert wird. Wenn ich jedoch einige Online-Ressourcen durchblättere, kann ich nichts finden, was bestätigt, dass das Einkommen von Auftragnehmern in Afghanistan nicht dem dort üblichen Steuersatz von 20 % ausgesetzt wäre.

Antworten (1)

Gemäß diesem IRS-Artikel gilt der Ausschluss nicht für IRA-Ausschüttungen:

Dabei sind ausländische Arbeitseinkünfte Einkünfte, die Sie für Dienstleistungen erzielen, die Sie im Ausland während eines Zeitraums Ihres steuerlichen Wohnsitzes im Ausland erbringen und in dem Sie entweder die Bona-fide-Wohnsitzprüfung oder die Anwesenheitsprüfung bestehen.

Weil 1) IRA-Ausschüttungen kein „verdientes Einkommen“ sind und 2) sie nicht für Dienstleistungen erhalten wurden, die Sie in diesem Land erbracht haben.

Ich vermute also stark, dass Sie den Ausschluss nicht verwenden konnten, um Steuern auf 401 (k) oder traditionelle IRA-Abhebungen zu vermeiden.

Sind Sie sicher, dass IRA-Ausschüttungen nicht als verdientes Einkommen gelten? Ich habe widersprüchliche Informationen gesehen.
@Pete B Der Artikel, den ich verlinkt habe, listet IRAs nicht speziell auf, aber er listet Renten und Renten unter "unverdientes Einkommen" auf, was ich in derselben Klasse in Betracht ziehen würde. Jedenfalls haben Sie es nicht für "erbrachte Dienste" in diesem Land verdient. Sie könnten vielleicht einen guten Anwalt finden, der das argumentieren könnte, aber für mich scheint es ziemlich klar zu sein.