Anzünden der Chanukka-Leuchter in meinem Umzugswagen

Wenn ich in einem Wohnwagen wohne, kann ich dann die Menora am Fenster des Wohnwagens anzünden, während er sich bewegt (sagen wir, wenn er die Autobahn hinunterfährt) und die Mizwa erfüllen, die Chanukka-Lampe anzuzünden?

Klingt wie ein Boot.
@DoubleAA könnte ein Boot sein, obwohl die Werbeeigenschaften eines Bootes auf See und eines Anhängers auf der Autobahn unterschiedlich zu sein scheinen. Ich weiß jedoch nicht, ob das wichtig ist - vermutlich nicht, wenn Sie sich auf "Veröffentlichung im Haushalt" verlassen.

Antworten (1)

In den Sheilos U'Teshuvos des Maharsham ( Rabbi Shalom Mordechai Shvadron ) Chelek 4 Siman 146 schreibt er an einen Rabbiner in der Stadt Leipzig folgendes (meine eigene Übersetzung mit zusätzlichen Erläuterungen):

Um Ihren Brief vom 2. Tag von Chanuka zu beantworten, ob es erlaubt ist, die Chanuka-Kerzen im Zug anzuzünden - ich fand die Sache nicht so klar. Wir wissen jedoch, dass jemand, der [für eine Wohnung] die ganze Nacht bezahlt, so ist, als ob er eine Wohnung zum Essen und Schlafen gemietet hätte und [daher] verpflichtet ist, Chanukka-Kerzen anzuzünden.

Raschi [auf Gemara Shabbos 23a d"h 'haroeh' scheint jedoch etwas anderes anzuzeigen, wenn er sagt, dass] jemand auf einem Boot nicht verpflichtet ist, Chanukka-Kerzen anzuzünden [trotz der Tatsache, dass die Person Geld bezahlt hat, um auf dem Boot zu sein und es ist als ob er eine Wohnung für die Nacht gemietet hätte]?!

Wir können sagen, [dass Rashis Bootskoffer kein Problem für das darstellt, was ich über den Zug gesagt habe, da] damals Boote ohne Wände offen waren und der Wind wehte und [daher] ein Boot überhaupt nicht als Haus klassifiziert werden konnte. (Mit anderen Worten, wenn Sie Geld zahlen, um die ganze Nacht irgendwo zu wohnen, verpflichten Sie sich, Chanukka-Kerzen anzuzünden, es sei denn, es gibt etwas an Ihrem Wohnort, das ausschließt, dass er als „Haus“ definiert wird.)

Und obwohl der Zug nicht stationär bleibt, finden wir nirgendwo, dass das „Haus“ „kavua“ (errichtet oder in diesem Fall stationär) sein muss, um als Wohnort zu gelten, der einen dazu verpflichten würde, Chanuka anzuzünden Kerzen. Der Grund dafür ist, dass, da der Punkt der Mizwa die Bekanntmachung des Wunders ist, und die Beleuchtung eines fahrenden Fahrzeugs diesen Grund nicht negiert.

Basierend auf diesem Teshuva scheint es klar zu sein, dass man verpflichtet wäre, seinen Anhänger anzuzünden, selbst wenn er sich bewegt. (Tatsächlich scheint der Wohnwagen ein noch besserer Fall zu sein als der Zug, da die Person den Wohnwagen besitzt und die Wohnung nicht nur für eine Nacht mietet.)

Interessante Implikationen für jemanden in einem Flugzeug
@YeZ Ja, einige wollen daraus sagen, dass sie zum Licht verpflichtet wären - siehe Sefer Avnei Yeshfa (Rabbi Yisrael Feinhandler) Chelek 5, Seite 221.