Arbeitsrechte für Nicht-EU-Ehepartner

Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und alle Tipps oder Ressourcen freuen, die Sie möglicherweise kennen.

Ich bin in Irland geboren und in jungen Jahren nach Australien gezogen. Ich habe das Glück, die doppelte Staatsbürgerschaft von Australien und Irland zu besitzen. Mein australischer Ehemann, seit 10 Jahren, und ich möchten unseren Traum, gemeinsam auf dem europäischen Festland zu leben, verwirklichen.

Ich weiß, dass er als mein Ehepartner wahrscheinlich eine irische Arbeitserlaubnis bekommen könnte, aber wir hoffen, in Frankreich oder Spanien wohnen zu können. Als Pilot hat er einige spannende Möglichkeiten bei europäischen Fluggesellschaften (für die er alle erforderlichen Lizenzen hat und für die derzeit eine Nachfrage besteht).

Ich fand es jedoch schwierig, Informationen über seine Fähigkeit, in Europa zu arbeiten, zu finden, wenn er eine irische Arbeitserlaubnis für Ehepartner hat oder ob diese überhaupt erforderlich ist. Ich würde zunächst nicht arbeiten, aber wir hätten genügend Mittel, um uns mindestens ein Jahr lang in Europa mit Ersparnissen und Mieten, Krankenversicherung usw. zu versorgen.

Kann er mit einem irischen Ehegattenvisum in einem anderen EU-Land arbeiten? Wird er als mein Ehepartner Arbeitsrechte haben, wenn wir direkt nach Frankreich oder Spanien ziehen? Kann er eine Arbeitserlaubnis beantragen, wenn ich nicht arbeite?

Wenn er bei einer Fluggesellschaft wie EasyJet Arbeit finden könnte, hätte er dann Probleme, mit einem Ehegattenvisum in EU-Länder ein- und auszureisen?

Über Details oder Links würde ich mich sehr freuen. Es ist eine große Entscheidung, die wir treffen müssen, und wir wollen einen reibungslosen Übergang so gut wie möglich sicherstellen. Danke schön!

Eine Frage, über die ich nichts weiß, die aber relevant sein könnte, ist, ob seine Qualifikation als Pilot in Europa leicht anerkannt werden würde. Es könnte sich lohnen, in einer Folgefrage danach zu fragen.

Antworten (1)

Ihr Ehemann darf mit einem irischen Ehegattenvisum nicht in einem anderen EU-Land arbeiten (oder sich dort aufhalten, ohne zu arbeiten). Als Ihr Ehepartner könnte er in Frankreich oder Spanien arbeiten, wenn Sie selbst Anspruch auf EU-Freizügigkeit haben. Wenn Sie nicht arbeiten, bedeutet dies, dass Sie krankenversichert sind und ein gewisses Einkommen oder Ersparnisse vorweisen können, die Sie über die Schwelle zum Bezug von Sozialleistungen bringen (in der Praxis sollten etwa 15.000 € Ersparnisse oder 500 € pro Monat ausreichen). Das wäre der natürlichste Weg zur Aufenthaltssicherung.

Kann das Einkommen des Ehemanns verwendet werden, um "ein Einkommen zu zeigen ... das Sie über die Schwelle bringt"?
@phoog Das habe ich mich auch gefragt, ich glaube, ich habe es in einer anderen Antwort kommentiert. In der Praxis erscheint es zunächst schwierig, sich auf das Arbeitseinkommen zu verlassen. Aber was ist mit anderen Einkommensarten? Ich bin mir nicht ganz sicher.