Wenn man während der neun Tage von Aveilus vor Tish'a B'Av einen frühen Schabbat macht, bedeutet das, dass man früher Fleisch essen kann? Oder muss man noch warten, bis es tatsächlich dunkel wird?
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Am Schabbat gibt es kein Verbot, Fleisch zu essen oder Wein zu trinken, selbst wenn man früh mit dem Schabbat begann – zu jeder Zeit nach Plag ha-Minchah.
In einer mündlichen Entscheidung von Rabbi Moshe Feinstein (aufgenommen in Moadei Yeshurun, S. 131, Absatz 8) heißt es:
Jemand, der die Einhaltung des Schabbos verlängert , indem er ihn am Freitag früher akzeptiert oder am Samstagabend verlängert, darf während der verlängerten Zeit Fleisch essen und Wein oder Traubensaft trinken.
Die Fußnote dort (Nr. 62) verweist auf die mündliche Entscheidung sowie auf eine der Antworten von Rabbi Feinsteins Schüler, Rivevos Ephraim 1:367:2 , die Rabbi Feinstein nicht zitiert (da es keine vorherige schriftliche Aufzeichnung dieser Entscheidung von ihm gibt). kommt aber nur im Fall der Verlängerung des Schabbos auf früher in den Freitag zum gleichen Schluss.
(h/t Rabbi Doniel Neustadt für den Hinweis auf Moadei Yeshurun)
Shabbos ist dorita, das Versammlungsverbot ist drabannan
Schalom
WAF
Doppelte AA