Das Belfast/Karfreitags-Abkommen und das überarbeitete Irland/Nordirland-Protokoll

Das überarbeitete Protokoll zu Irland/Nordirland bedeutet, dass Nordirland ab dem Ende des Übergangszeitraums für mindestens sechs Jahre (vier vor der ersten Abstimmung in der Versammlung plus zwei weitere) an der regulatorischen Angleichung an den Binnenmarkt der Europäischen Union für Waren bleiben wird.

Wenn Großbritannien [sic] in dieser Zeit von den Vorschriften der Europäischen Union der Zollunion und/oder des Binnenmarkts abweicht, muss gemäß dem neuen Protokoll eine Grenze entlang der Irischen See zwischen Großbritannien und Nordirland errichtet werden.

Das Belfast/Karfreitagsabkommen besagt in Constitutional Issues, 1, iii , dass:

... es wäre falsch, den Status Nordirlands ohne die Zustimmung einer Mehrheit seiner Bevölkerung zu ändern

Wenn Großbritannien in dieser Zeit von Zoll- oder Binnenmarktvorschriften abweicht, würde dann das Belfast/Karfreitags-Abkommen verletzt?

Ehrlich gesagt könnte diese Passage auch bedeuten, dass NI überhaupt nicht austreten kann, ohne dass eine Mehrheit von NI für den Brexit stimmt. Aber die Mehrheit von NI hat beim Referendum 2016 tatsächlich gegen den Brexit gestimmt. (Aber Dan Scally scheint die wahre Antwort zu haben, wenn er diese Passage richtig interpretiert.)
Nicht wirklich, denn die Brexit-Änderung hat nichts mit der UK/NI-Beziehung zu tun, sondern mit der UK/EU-Beziehung.

Antworten (1)

Nein. Zumindest nicht dieser Teil des GFA. Zoll- und Binnenmarktvorschriften sind keine Verfassungsfrage. Tatsächlich macht derselbe Abschnitt der GFA, der meiner Meinung nach vollständig zitiert wird, dies deutlich:

(iii) anerkennen, dass, während ein erheblicher Teil der Menschen in Nordirland den legitimen Wunsch einer Mehrheit der Menschen auf der Insel Irland nach einem vereinten Irland teilt , der gegenwärtige Wunsch einer Mehrheit der Menschen in Nordirland frei ausgeübt wird und legitim ist, die Union aufrechtzuerhalten , und dementsprechend der Status Nordirlands als Teil des Vereinigten Königreichs diesen Wunsch widerspiegelt und darauf beruht; und dass es falsch wäre, den Status Nordirlands ohne die Zustimmung einer Mehrheit seiner Bevölkerung zu ändern;

Hervorhebung von mir; diese Passagen machen deutlich, dass es um den Status Nordirlands als Teil des Hoheitsgebiets des Vereinigten Königreichs geht ; das sollte nicht auf andere Politikbereiche wie Zoll- und Handelsvorschriften extrapoliert werden.

Danke schön. Der "Status [von NI] als Teil des Vereinigten Königreichs" beinhaltet sicherlich die Existenz (oder nicht) einer Grenze zwischen GB und NI? Warum liege ich falsch?
@Ben, weil Sie "National Border" mit "Customs Border" verschmelzen. „Teil des Vereinigten Königreichs“ ist ein Hinweis auf territoriale Souveränität, auf Nationalität. Nicht auf Zollkontrollen oder deren Fehlen.