Erstattungsbetrag für streikbedingt stornierten Rückflug: Alitalia

Ich habe letzten Monat bei Alitalia ein Hin- und Rückflugticket von Düsseldorf nach Tokio über Rom gebucht. Zwei Tage vor meiner Rückreise aus Tokio erhielt ich eine E-Mail, dass der Flug Rom-Düsseldorf ohne Angabe von Gründen gestrichen wurde. Ich rief ihre Hotline an und erfuhr, dass es am Tag des letzten Fluges einen Streik geben würde, daher die Stornierung. Sie sagte, sie könne am nächsten Tag einen weiteren Flug für mich buchen. Ich habe diese Option sofort gewählt, da ein zusätzlicher Tag in Rom noch besser ist. Ich fragte auch nach einer Entschädigung für die Hotelgebühr und sie sagte, ich müsse ihrem Kundendienstteam eine E-Mail senden, was ich tat und immer noch keine Antworten erhielt.

Später habe ich auf der Alitalia-Website herausgefunden, dass ich in einem solchen Fall auch eine Rückerstattung verlangen kann. Meine Frage ist, würde die Rückerstattung unter diesen hypothetischen Umständen für das gesamte Ticket von 4 Etappen erfolgen, von denen 3 ich absolviert habe, oder wäre es eine berechnete Rückerstattung für den letzten stornierten Flug? War jemand in einer ähnlichen Situation?

EDIT #1: Ich verlange keine Rückerstattung. Ich stelle die hypothetische „Was wäre wenn“-Frage. Was wäre, wenn ich die Umbuchung nicht akzeptiert hätte, wie würden sie die Rückerstattung berechnen? Nur aus Neugier.

Da Alitalia den von Ihnen bezahlten Service auf 3 der Strecken erbracht hat, wäre es ein bisschen unaufrichtig, eine Rückerstattung für diesen Teil zu verlangen ... Was Sie hoffen können, ist eine Rückerstattung für die letzte Strecke – aber da Alitalia die erbracht hat Leistung, für die Sie bezahlt haben, ich glaube nicht, dass Sie Anspruch auf mehr als eine Entschädigung für die Verspätung haben ...
Ich frage nach der "hypothetischen Situation". Ich bitte nicht um die Rückerstattung, da ich bereits am nächsten Tag die letzte Etappe genommen habe. Aber was wäre, wenn ich gesagt hätte, dass ich eine Rückerstattung haben möchte, wie würden sie es berechnen? Dies ist ihre Ankündigung für eine ähnliche Veranstaltung. „Reisende, die von der Annullierung oder Flugplanänderung von Alitalia-Flügen am 8. Mai betroffen sind, können ihre Reise ohne zusätzliche Kosten oder Strafe umbuchen oder eine vollständige Ticketrückerstattung verlangen.“ Bedeutet eine vollständige Ticketrückerstattung ein vollständiges 4-Strecken-Ticket oder etwas anderes? alitalia.com/en_it/fly-alitalia/news-and-activities/news/…
Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Sie sind alle Segmente geflogen, sodass keine ungenutzten Tickets erstattet werden müssen. Außerdem nehmen die EU-Entschädigungsregeln ausdrücklich Streikaktionen aus, sodass Sie damit rechnen müssen, dass ein Entschädigungsantrag abgelehnt wird.
Ugh, das weiß ich und ich bitte nicht um eine Rückerstattung. Ich stelle die hypothetische „Was wäre wenn“-Frage. Was wäre, wenn ich die Umbuchung nicht akzeptiert hätte, wie würden sie die Rückerstattung berechnen?
@Johns-305, woher hast du, dass Streikaktionen von EU261 ausgeschlossen sind? Ich glaube, es ist ganz im Gegenteil, die Rechtsprechung besagt eindeutig, dass die EU261 im Falle eines Streiks anwendbar ist.
Technisch gesehen hätten Sie Anspruch auf eine Erstattung des FCO-DUS-Tarifs und aller damit verbundenen Steuern und Gebühren gehabt. Denken Sie daran, dass der Fahrpreis aufgrund der normalen Preise dieser Reiserouten recht gering wäre.
Ah, ich dachte, es wäre ein Streik des Personals von Alitalia, während es hier ein Streik der Fluglotsen ist. Ihnen gebührt also zwar Unterstützung, aber keine Entschädigung.
@jcaron Ein Streik wird als konkretes Beispiel für einen außergewöhnlichen Umstand aufgeführt. Ich nehme an, Sie könnten argumentieren, dass dies nicht zutrifft, wenn die Gewerkschaft zur ausführenden Fluggesellschaft gehört, aber in diesem Fall scheinen die jüngsten deutschen Gewerkschaftsstreiks die Ursache zu sein. Kaum etwas, worüber AZ die Kontrolle hat.

Antworten (1)

Im Allgemeinen haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung aller Flugpreise, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit einem stornierten Segment, für das Sie nicht umgebucht wurden.

Wichtig, dies gilt nur, wenn die Fluggesellschaft den Flug storniert. Wenn Sie stornieren oder verpassen, gelten ganz andere Regeln.

Es gibt nichts wirklich zu „berechnen“. Jedes Segment hat einen zugehörigen Tarif, der zum Zeitpunkt der Buchung festgelegt wird. Der Fahrpreis hat nichts mit der Entfernung zu tun und nichts damit, wie andere Reiserouten mit diesem Segment berechnet werden.

Das heißt, selbst wenn AZ genau denselben Flug selbst für 900 € verkauft, beträgt der Tarif für Ihre Reiseroute möglicherweise nur 28 € und Sie hätten Anspruch auf nur 28 € + Steuern und Gebühren.