Ich hatte einen verspäteten Anschlussflug Polen-Deutschland-Schweiz, für den ich eine Entschädigung nach ec261 geltend machen möchte. Ich habe die Fluggesellschaft (eurowings) vergeblich kontaktiert. Ich würde die Forderung gerne bei der Zivilluftfahrtorganisation durchsetzen. Aber verschiedene Länder haben unterschiedliche Ablaufzeiten für den Anspruch – er ist in Polen bereits abgelaufen. Gibt es Richtlinien, in welchem Mitgliedstaat ich die Entschädigung beantragen kann? Kann ich es beanspruchen, z. B. in Großbritannien, das eine Anspruchsverfallszeit von 6 Jahren hat?
Im Fall Rehder gegen Air Baltic , verhandelt vom Europäischen Gerichtshof am 9. Juli 2009 (Rechtssache C-204/08), entschied der EuGH, dass die Zuständigkeit in diesen Fällen ist:
in Bezug auf einen Vertrag über Luftbeförderungsdienste von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat, der mit einer einzigen Fluggesellschaft als ausführendem Luftfahrtunternehmen geschlossen wird, das Gericht, das für die Behandlung eines Schadensersatzanspruchs aufgrund dieses Luftbeförderungsvertrags und gegen den Fluggast zuständig ist Rights Regulation ist das Gericht, das für den Abflugort oder den Ankunftsort des Flugzeugs zuständig ist.
Also nein, Sie können im Vereinigten Königreich keinen Anspruch auf etwas erheben, das in Polen oder Deutschland passiert ist.
Kalkas
Sygi
Benutzer29788