Gilt der Wash-Sale, wenn ich Aktien mit Gewinn verkaufe und sie innerhalb von 30 Tagen mit Verlust zurückkaufe und verkaufe?

Ich bin ein wenig verwirrt über die Waschregelaussage, die besagt: "Kauf einer Aktie 30 Tage vorher oder nachher". Ich verstehe das Danach. Aber das Davor ist verwirrend.

Als Beispiel:

  • Ich kaufe am 1. Januar 100 Aktien von A für 100 Dollar

  • Ich verkaufe am 2. Januar alle 100 Aktien der Aktie A für 140 $

  • Ich kaufe am 10. Januar 100 Aktien von A für 130 $ zurück

  • Ich verkaufe am 11. Januar 100 Aktien von A für 100 Dollar

.

Ich muss Kapitalgewinne für die Transaktion vom 1. bis 2. Januar zahlen. Aber kann ich den Verlust für die Transaktion vom 10. bis zum 11. Januar erhalten? Oder ist es durch die Waschregel verboten?

Sie erhalten immer den Verlust, auch wenn die Waschverkaufsregel gilt. Es wird einfach auf die Grundlage des entsprechenden Kaufs übertragen und kann daher erst beim Verkauf abgezogen werden. In Ihrem Fall haben Sie bereits verkauft und es ist im selben Jahr, also denke ich nicht, dass es überhaupt einen Unterschied machen würde.

Antworten (1)

Die Regel definiert einen Waschverkauf als einen Verkauf, der auftritt, wenn eine Person ein Wertpapier mit Verlust verkauft oder handelt und innerhalb von 30 Tagen vor oder nach diesem Verkauf eine „im Wesentlichen identische“ Aktie oder ein Wertpapier kauft oder einen Vertrag oder eine Option dazu erwirbt So. http://www.investopedia.com/terms/w/washsalerule.asp

Es spielt keine Rolle, ob zuerst gekauft oder verkauft wurde, es gelten die Regeln des Waschverkaufs

In Ihrem Beispiel hätten Sie einen Nettogewinn aus den beiden Verkäufen, also wäre es egal.

Nehmen wir ein anderes Beispiel. Nehmen wir an, ich kaufe im Januar die Aktie XYZ. 100 Aktien zu 30 $/Aktie. Jetzt kommt der Dezember und es ist auf 20/Aktie gefallen, also verkaufe ich am 20. Dezember, damit ich den Verlust bei meinen Steuern abschreiben kann. Jetzt, am 21., kaufe ich diese Aktien für 20/Aktie zurück. Waschverkaufsregeln hindern mich daran, den Verlust bei meinen Steuern abzuschreiben, stattdessen muss ich die Basis meiner neuen Aktien anpassen. Das Gleiche wäre der Fall, wenn ich stattdessen am 20. 100 Now-Aktien gekauft und einen Tag später am 21. 100 verkauft hätte. Waschverkaufsregeln würden mich immer noch daran hindern, diesen Verlust zu zählen.

Danke @homer150mw. Es ergibt Sinn. Ich nehme an, wenn in meinem Beispiel der zweite Verkauf am 11. Januar für 80 $ war, werde ich 40 $ Gewinn für den ersten Verkauf und 50 $ Verlust für den zweiten Verkauf melden - wird einen Nettoverlust haben - und keine Waschregel kommt ins Bild? (Obwohl das identische Wertpapier weniger als 30 Tage vor dem 11. Januar gekauft wurde, wurden sie mit Gewinn verkauft und nicht wirklich als Ersatz, oder?)
@Ramesh Chander In Ihrem Beispiel haben Sie die Position beide Male geschlossen. Der Waschverkauf gilt, wenn Sie die Position innerhalb von 30 Tagen wieder eröffnen, andernfalls geht es Ihnen gut