Haben Ultraleichtflugzeuge in den USA Hecknummern?

Ich frage mich nur, ob Ultraleichtflugzeuge in den Vereinigten Staaten Hecknummern haben wie die größeren Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt?

Drohnen haben sie auch.
@RonBeyer-Drohnen haben keine Hecknummern wie größere GA-Flugzeuge, aber wenn sie nach der Small UAS Rule (Part 107) geflogen werden, müssen sie ihre FAA-Registrierungsnummer tragen. faa.gov/uas/getting_started/registration/media/…

Antworten (2)

Unter der Annahme, dass Sie ein Ultraleichtflugzeug im Sinne von Teil 103 meinen , besteht keine Pflicht, registriert zu sein oder eine Hecknummer zu haben. 14 CFR 103.7(c) sagt :

Ungeachtet aller anderen Abschnitte, die sich auf die Registrierung und Kennzeichnung von Luftfahrzeugen beziehen, müssen Ultraleichtfahrzeuge nicht registriert sein oder Markierungen jeglicher Art tragen

In den USA: "Ultralight Aircraft" wie ein oder zwei Triebwerke? Ja, das tun sie. Ziemlich sicher, dass alles, was größer als eine 8-Unzen-Drohne ist, registriert werden muss, um im US-Luftraum zu fliegen. Hängegleiter und Fallschirme sind so ziemlich das Einzige, was keine Leitwerksnummer benötigt. Ich bin sicher, dass jemand hier die entsprechenden FAR-Absätze mit den Details von www.faa.gov finden kann. Mein Internet ist heute schrecklich langsam.

Vielleicht habe ich oben etwas übertrieben. Ich habe diesen Artikel auf der Website der United States Hang Gliding and Paragliding Association gefunden , der zu besagen scheint, dass "echte Ultraleichtflugzeuge" möglicherweise nicht registriert werden müssen, und unten einige Referenzlinks enthält:

Der 31. Januar 2008 ist die Frist für die Umrüstung von übergewichtigen oder zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen, die in unserer aktuellen Schlepperflotte verwendet werden, auf FAA-registrierte E-LSAs. Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich, einen vorhandenen nicht registrierten Schlepper auf einen E-LSA umzurüsten. Ein übergewichtiger oder zweisitziger ultraleichter Schlepper, der nicht bis zum 31. Januar 2008 in ein E-LSA umgewandelt wurde, kann bis zum 31. Januar 2010 weitergeflogen werden, danach jedoch überhaupt nicht mehr, wie die FAA prüfen wird es sich um ein nicht registriertes Luftfahrzeug ohne Lufttüchtigkeitszeugnis handelt. Sehr leichte Schlepper, die tatsächlich der Definition eines echten Ultraleichtflugzeugs entsprechen, dürfen weiterhin Hängegleiter gemäß den Regeln von Teil 103 schleppen, ohne N-nummeriert zu sein, solange die USHPA-Ausnahme Nr. 4144 zum Schleppen von Flugzeugen in Kraft bleibt.