Von einem früheren Arbeitgeber hatte ich einen traditionellen 401K, den ich nach Beendigung dieses Jobs in einen traditionellen IRA einführte.
Mit einem Roth IRA können Sie die "Beiträge" abheben, aber nicht die Gewinne.
Meine Frage ist, wenn ich mein traditionelles IRA in ein Roth IRA umwandle (und es somit besteuere, als wäre es ein Einkommen im laufenden Steuerjahr), kann ich dann meine "Beiträge" zurückziehen?
Wenn ja, wie werden dann die „Beiträge“ berechnet? Ich sehe 3 wahrscheinliche Möglichkeiten:
Aus Sicht der Steuergerechtigkeit erscheint Fall 1 am geeignetsten. Aber die Höhe der ursprünglichen Beiträge wäre für die derzeitige Anlageverwaltungsgesellschaft schwierig oder unmöglich zu bestimmen.
Auf die gleiche Weise wie Sie auf den tatsächlichen Geldbetrag besteuert werden, den Sie von der traditionellen IRA in die Roth IRA umwandeln – und nicht auf den Geldbetrag, den Sie ursprünglich zu Ihrem 401 (k) beigetragen haben, oder auf den Geldbetrag, der dies war Sie haben zu Ihrem traditionellen IRA gewechselt – dieser umgewandelte Betrag wird zu den Beiträgen zu Ihrem Roth.
(3) ist also die richtige Antwort.
Es spielt keine Rolle, wie Sie das Geld ursprünglich angesammelt haben; Solange die IRS die Gelegenheit hatte, ihre Krallen darin zu graben, zählt es als Beitrag zu Ihrem Roth.
In Bezug auf die Einkommensteuer ist die Antwort von dg99 richtig. Der gesamte umgewandelte Betrag ist nach Steuern (Sie mussten bei der Umwandlung Steuern auf alle Vorsteuerbeträge zahlen), sodass Sie keine Steuern darauf zahlen, wenn Sie ihn im Rahmen einer nicht qualifizierten Ausschüttung abheben, ähnlich wie bei Beiträgen.
Hier gibt es jedoch eine andere, vielleicht wichtigere Überlegung – die Strafe für vorzeitige Auszahlungen für nicht qualifizierte Ausschüttungen von Roth IRA. Bei nicht qualifizierten Beitragsausschüttungen fällt niemals eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Für nicht qualifizierte Ausschüttungen von Prolongationen und Umwandlungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben, wenn sie innerhalb von 5 Jahren nach der Prolongation oder Umwandlung zurückgezogen werden, jedoch nur auf den Teil der Prolongation oder Umwandlung, der während der Umwandlung steuerpflichtig war. Wenn Sie also innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung auszahlen wollen, dann funktioniert das anders als bei Direktbeiträgen.
Da Beiträge und Konvertierungen für die Strafe unterschiedlich behandelt werden, spielt auch die Reihenfolge zwischen ihnen eine Rolle. Beiträge werden immer vor Rollovers und Conversions abgezogen (ein späterer Beitrag kommt immer noch vor einem früheren Rollover oder Conversion). Aber innerhalb von Rollovers und Conversions werden sie nach Jahr geordnet (ein früherer Rollover oder eine frühere Conversion kommt vor einem späteren), und innerhalb eines Jahres wird der steuerpflichtige Teil vor dem nicht steuerpflichtigen Teil geordnet.
Benutzer102008