Ist das Gesetz "keine Umfragen bis zur Abstimmung abgeschlossen" spezifisch für die Brexit-Abstimmung?

Ich habe Erwähnungen gesehen, dass niemand über das vorläufige Ergebnis der Brexit-Abstimmung berichten könne, weil es illegal sei, irgendwelche Zahlen zu melden, bevor die Abstimmung abgeschlossen sei.

Ist diese Regel/Gesetz spezifisch für das Brexit-Referendum oder gilt sie auch für andere Wahlen im Vereinigten Königreich?

Antworten (1)

Dies gilt für alle Wahlen im Vereinigten Königreich.

Der Representation of the People Act 2002 fügte einen Abschnitt 66A in die gleichnamige Initiale von 1983 ein, der wie folgt lautete. Es ist eine strafbare Handlung, „vor Abschluss einer Wahlurne eine Erklärung darüber zu veröffentlichen, wie die Wähler bei dieser Wahl abgestimmt haben, wenn diese Erklärung auf der Grundlage von Informationen, die von den Wählern nach der Wahl gegeben wurden oder vernünftigerweise angenommen werden könnte, beruht gestimmt.'

Quelle: http://www.inbrief.co.uk/media-law/publication-of-exit-polls-law/

Es soll verhindern, dass sich die Leute nicht die Mühe machen, am Ende zu wählen, weil sie wissen, wie es laufen wird. Es hindert die Leute nicht daran, ihre eigene private Umfrage durchzuführen und zu versuchen, von dem Wissen zu profitieren (z. B. darauf zu wetten), nur um das Ergebnis im Voraus zu veröffentlichen.

Im Fall des EU-Referendums wurde ohnehin keine offizielle Wahlbefragung durchgeführt (hauptsächlich, weil die bei allgemeinen Wahlen verwendete „Swing“-Methodik nicht für einmalige Ereignisse durchgeführt werden kann, was die Durchführung einer Wahlbefragung erschwert). Der aufgetretene „Schock“ war daher wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die privaten Umfragen und Indikatoren nicht mit dem übereinstimmten, was tatsächlich geschah.

Was ist die Quelle für den allerersten Satz, bitte?
@ user4012 - Quelle hinzugefügt
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie dem OP klar gemacht haben, dass dies nur für Exit-Umfragen gilt. Normale Meinungsumfragen können am Wahltag noch veröffentlicht werden. Es ist nur illegal, Sondierungen von Personen zu melden, die gerade in Wahllokalen gewählt haben, bis diese geschlossen sind. Früher war es so, dass in Frankreich keine Meinungsumfragen veröffentlicht werden durften, ich glaube es waren 30 Tage vor einer Wahl. Aber ich weiß nicht, ob das immer noch so ist oder nicht.