Ist die Rückgabe des Überschusses von einer IRA strafbar?

Ich habe vor ein paar Tagen eine Einzahlung in einen traditionellen IRA getätigt, mit der Absicht, einen Back-Door-Roth zu machen. Wie sich herausstellte, war das keine gute Idee (siehe Gibt es Nachteile von Backdoor Roth? ).

Beim Ausfüllen der Formulare zur Rückgabe des Überschusses wird darauf hingewiesen, dass dies ein steuerpflichtiges Ereignis ist. Ich habe einige Referenzen gesehen (z. B. https://investor.vanguard.com/ira/excess-contribution – letzter Abschnitt auf der Seite), die eine Strafe von 10 % erwähnen, wenn ich unter 59,5 Jahre alt bin (das bin ich). Es ist jedoch nicht klar, ob dies gilt, wenn ich die Selbstbeteiligung im selben Jahr erstattet bekomme.

Wird mir eine Strafe in Höhe von 10 % auferlegt, wenn ich dies vor Ablauf der Steuerfrist abschließe?

Wie auf dieser Seite steht, zahlen Sie die reguläre Steuer zuzüglich der Strafe von 10 % auf die Einnahmen aus dem zurückgezogenen Beitrag, aber wenn Sie den Beitrag vor ein paar Tagen geleistet haben, es sei denn, Sie haben ungewöhnlich viel Glück, werden die Einnahmen gering sein.
Ich weiß Ihre Antwort zu schätzen und denke, dass Sie wahrscheinlich Recht haben, aber ich bin nicht der Meinung, dass die verlinkte Seite so formuliert ist, dass ich mir dieser Interpretation sicher bin. Wenn Sie eine klarere Quelle finden, zitieren und verlinken Sie sie in einer Antwort, und ich werde sie akzeptieren.

Antworten (1)

(wie gewünscht)

TLDR: Sie zahlen normale Steuern und 10 % Strafe auf das Einkommen , aber nicht auf den zurückgezogenen nicht abzugsfähigen Beitrag selbst (obwohl, wenn Sie den Beitrag aus dem Einkommen geleistet haben, dieses Einkommen besteuert wird)

gemäß IRS Pub 590A Kapitel 1 (für 2015, nicht garantiert für die Zukunft)

Überschüssige Beiträge, die bis zum Fälligkeitsdatum der Rückgabe abgezogen wurden

Sie brauchen die 6 % Steuer nicht zu zahlen, wenn Sie eine während eines Steuerjahres geleistete überschüssige Einlage abziehen und Sie auch alle Zinsen oder sonstigen Einnahmen aus der überschüssigen Einlage abziehen. Sie müssen Ihre Auszahlung bis zu dem Datum abschließen, an dem Ihre Steuererklärung für dieses Jahr fällig ist, einschließlich Verlängerungen.

Umgang mit zurückgezogenen Beiträgen. Fügen Sie Ihrem Bruttoeinkommen keinen überschüssigen Beitrag hinzu, den Sie von Ihrem traditionellen IRA abziehen, bevor Ihre Steuererklärung fällig ist, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind.

  • Für den überschüssigen Beitrag wurde kein Abzug zugelassen.

  • Sie beziehen die Zinsen oder sonstigen Einkünfte aus dem überschüssigen Beitrag.

[...]

So behandeln Sie abgezogene Zinsen oder andere Einkünfte. Sie müssen die Zinsen oder sonstigen Einkünfte, die auf den überschüssigen Beitrag erzielt wurden, in Ihr Bruttoeinkommen einbeziehen. Geben Sie dies bei Ihrer Steuererklärung für das Jahr an, in dem der überschüssige Beitrag geleistet wurde. Ihre Auszahlung von Zinsen oder sonstigen Erträgen kann einer zusätzlichen Steuer von 10 % auf vorzeitige Ausschüttungen unterliegen, die in Pub. 590-B.

Dies ist auf Formular 5329 implementiert. Anweisungen für Teil I sagt

Die zusätzliche Steuer auf vorzeitige Ausschüttungen gilt nicht für: ...

  • Eine Verteilung bestimmter überschüssiger IRA-Beiträge (siehe die Anweisungen für Zeile 15 später und die Anweisungen für Zeile 23 später).
    Notiz. Alle damit verbundenen IRA-Einnahmen, die mit überschüssigen IRA-Beiträgen abgezogen werden, unterliegen der 10%igen zusätzlichen Steuer auf vorzeitige Ausschüttungen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausschüttung unter 59½ Jahre alt waren.

und für Zeile 15 heißt es

Sie können Ihre überschüssigen Beiträge für 2015 ganz oder teilweise zurückziehen und sie werden als nicht eingezahlt behandelt, wenn:

  • Sie nehmen den fristgerechten Widerruf inklusive Verlängerungen Ihrer Steuererklärung 2015 vor,

  • Sie beanspruchen keinen traditionellen IRA-Abzug für die zurückgezogenen Beiträge und

  • Sie ziehen alle Einkünfte aus den einbehaltenen Beiträgen ab und beziehen die Einkünfte in das Bruttoeinkommen ein (Einzelheiten finden Sie in den Anweisungen für Formular 8606). Wenn Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung das Alter von 59½ Jahren noch nicht erreicht hatten, geben Sie die Einkünfte als vorzeitige Ausschüttung in Zeile 1 des Formulars 5329 für das Jahr an, in dem Sie die Einkünfte melden.

Zeile 1 wird dann mit 10 % besteuert.

Zeile 23 sagt dasselbe für Roth, außer dass der Aufzählungspunkt über „kein Abzug“ weggelassen wird, weil Roth niemals abzugsfähig ist. Und deine Frage bezieht sich sowieso nicht auf Roth.