Ist ein Wetterbriefing erforderlich? [abgeschlossen]

Sind Piloten gesetzlich verpflichtet, vor einigen oder allen Flügen eine Wettereinweisung einzuholen?

Welche Gerichtsbarkeit?
Der Gerichtsstand spielt keine Rolle. Es wäre interessant zu wissen, ob irgendeine Rechtsprechung dieses Problem in irgendeiner Weise angegangen ist.
Eigentlich fragen Sie nach der Legalität, also spielt die Zuständigkeit eine Rolle. Wir können unmöglich für jedes Land der Welt antworten, und wir verlangen, dass jede Frage mit einer Antwort beantwortet werden kann. Bitte geben Sie die Gerichtsbarkeit an, damit Ihre Frage nicht als "zu allgemein" abgeschlossen wird. Weitere Informationen finden Sie unter Fragen stellen .

Antworten (3)

Ja, zumindest für Flüge, die nicht in der „Nähe“ des Flughafens liegen.

FAA CFR 91.103

Jeder verantwortliche Pilot muss sich vor Beginn eines Fluges mit allen verfügbaren Informationen über diesen Flug vertraut machen. Diese Informationen müssen Folgendes enthalten:

(a) Für einen Flug unter IFR oder einen Flug nicht in der Nähe eines Flughafens, Wetterberichte und -vorhersagen , Treibstoffbedarf, verfügbare Alternativen, wenn der geplante Flug nicht durchgeführt werden kann, und alle bekannten Verkehrsverzögerungen, von denen der verantwortliche Pilot Kenntnis genommen hat empfohlen von ATC;

Sie sind nicht verpflichtet, den Flugdienst für eine Wettereinweisung anzurufen, aber Sie müssen die Wetterberichte einholen (die als persönliche Einweisung bezeichnet werden können). Wenn Sie alle Flugleistungen erbringen und zufällig einen Unfall haben, enthält Ihr Unfall die Details zu Ihrem Anruf.

Soweit ich den Wortlaut verstehe, scheint diese Antwort nicht richtig zu sein. Während §91.103 verlangt, dass sich der Pilot "mit" vertraut macht, bedeutet dies nicht, dass ein Wetterbriefing erforderlich ist. Der Pilot kann sich mit den relevanten Informationen vertraut machen, indem er beispielsweise direkt Wetterberichte betrachtet. Ein Wetterbriefing ist eine von Menschen oder Maschinen vorbereitete Sammlung von Informationen, die sich auf einen Flug oder einen Ort beziehen.
@JWalters Sie können sich selbst informieren. Ein Wetter-Briefing bedeutet für mich nur, sich vorbereitete Wetterdaten anzusehen, sei es ein METAR oder ein TAF. Ich bin mir nicht sicher, wie es nicht unter "vom Menschen oder der Maschine vorbereitet" und "flugspezifische Informationen" fallen würde, Sie würden sich das LAX-Wetter nicht ansehen, wenn Sie in ATL fliegen würden ...

Es ist kein Wetterbriefing erforderlich.

Laut NTSB lautet die einfache Antwort NEIN (Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, den FSS anzurufen). Die NTSB-Bestimmungen... Teil 91-Vorschriften schreiben nicht ausdrücklich die Verwendung bestimmter Quellen für Wetterinformationen für GA-Piloten vor, verlangen jedoch, dass sich alle Piloten vor Beginn eines Fluges mit Wetter- und Wettervorhersageinformationen vertraut machen. Quelle.

"Die NTSB-Bestimmungen [...] Part 91-Vorschriften [...] verlangen, dass sich alle Piloten vor Beginn eines Fluges mit Wetter- und Wettervorhersageinformationen vertraut machen." Bedeutet dies nicht, dass eine Art Wetterbriefing erforderlich ist (zumindest in den USA)?
Es kommt auf die Definition von „Briefing“ an, das immer noch weitgehend als Kommunikation mit einem anderen Menschen interpretiert wird. Daher gilt der Blick ins Fernsehen, in Internetprognosen oder in Zeitungen nicht als „Briefing“, sondern als „Einarbeitung“. Dies ist die umgangssprachliche Bedeutung, wie sie vom NTSB verwendet wird.

Die meisten Fluggesellschaften haben heutzutage nur Briefings an ihren Stützpunkten/Drehkreuzen. An den Linienstationen würden sie wahrscheinlich ein „Briefing-Paket“ erhalten, bestehend aus einem operativen Flugplan, Wetter, Notams (und Firmennotams), Karten (Druck und Vulkanasche usw.), dies würde vom Stationspersonal oder der Abwicklung ausgedruckt Agent. Das Stationspersonal fügt weitere Informationen wie die Sonderladungsmeldung, Gefahrgutmeldung hinzu. In einigen Fällen, z. B. bei Kurzstrecken, kann die Station das tatsächliche Wetter (METAR) am Zielort und an alternativen Orten ausdrucken.