Sind Piloten gesetzlich verpflichtet, vor einigen oder allen Flügen eine Wettereinweisung einzuholen?
Ja, zumindest für Flüge, die nicht in der „Nähe“ des Flughafens liegen.
Jeder verantwortliche Pilot muss sich vor Beginn eines Fluges mit allen verfügbaren Informationen über diesen Flug vertraut machen. Diese Informationen müssen Folgendes enthalten:
(a) Für einen Flug unter IFR oder einen Flug nicht in der Nähe eines Flughafens, Wetterberichte und -vorhersagen , Treibstoffbedarf, verfügbare Alternativen, wenn der geplante Flug nicht durchgeführt werden kann, und alle bekannten Verkehrsverzögerungen, von denen der verantwortliche Pilot Kenntnis genommen hat empfohlen von ATC;
Sie sind nicht verpflichtet, den Flugdienst für eine Wettereinweisung anzurufen, aber Sie müssen die Wetterberichte einholen (die als persönliche Einweisung bezeichnet werden können). Wenn Sie alle Flugleistungen erbringen und zufällig einen Unfall haben, enthält Ihr Unfall die Details zu Ihrem Anruf.
Es ist kein Wetterbriefing erforderlich.
Laut NTSB lautet die einfache Antwort NEIN (Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, den FSS anzurufen). Die NTSB-Bestimmungen... Teil 91-Vorschriften schreiben nicht ausdrücklich die Verwendung bestimmter Quellen für Wetterinformationen für GA-Piloten vor, verlangen jedoch, dass sich alle Piloten vor Beginn eines Fluges mit Wetter- und Wettervorhersageinformationen vertraut machen. Quelle.
Die meisten Fluggesellschaften haben heutzutage nur Briefings an ihren Stützpunkten/Drehkreuzen. An den Linienstationen würden sie wahrscheinlich ein „Briefing-Paket“ erhalten, bestehend aus einem operativen Flugplan, Wetter, Notams (und Firmennotams), Karten (Druck und Vulkanasche usw.), dies würde vom Stationspersonal oder der Abwicklung ausgedruckt Agent. Das Stationspersonal fügt weitere Informationen wie die Sonderladungsmeldung, Gefahrgutmeldung hinzu. In einigen Fällen, z. B. bei Kurzstrecken, kann die Station das tatsächliche Wetter (METAR) am Zielort und an alternativen Orten ausdrucken.
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