Wenn ich mir dieses Video auf Youtube anschaue , frage ich mich, ob es überhaupt legal ist, mit einer so vereisten Windschutzscheibe abzuheben?
Für VFR ist dies ein No-Go, aber was ist mit IFR und unter welchen Bedingungen?
Bei Betrieb nach Teil 91 ist das Starten mit einer vereisten Windschutzscheibe nicht gestattet. Es wird nicht zwischen IFR- und VFR-Betrieb unterschieden.
§ 91.527 Betrieb unter Vereisungsbedingungen.
(a) Kein Pilot darf ein Flugzeug starten, an dem Reif, Eis oder Schnee an Propellern, Windschutzscheiben, Stabilisierungs- oder Steuerflächen haftet; zu einer Kraftwerksanlage; oder an ein Fluggeschwindigkeits-, Höhenmesser-, Steigraten- oder Fluglageninstrumentensystem oder einen Flügel, außer dass Starts mit Frost unter dem Flügel im Bereich der Treibstofftanks durchgeführt werden können, wenn dies von der FAA genehmigt wurde.
Für den Fall, dass die Windschutzscheibe einfach mit Kondenswasser (nicht Eis) bedeckt ist, bin ich mir da nicht so sicher, obwohl es ziemlich dumm wäre, ohne Erwärmung der Windschutzscheibe und ohne besonderen Grund so gut wie keine Sicht zu starten. In diesem speziellen Video ist das jedoch definitiv Eis.
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Krumelur
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Wayne Konrad