Ist Quit Deed alles, was ich brauche?

Ich möchte den Titel des Hauses meiner verstorbenen Großeltern aus seinem Vertrauen herausnehmen und in meinen Namen (Enkel) und den Namen meines Onkels (Sohn) überführen.

Soll ich einen Anwalt nehmen oder ist das wirklich alles was ich brauche.

Es ist Illinois, falls das relevant ist.

Wenden Sie sich an einen Anwalt. Sie können erklären, welche Optionen Sie haben, wenn überhaupt.
Ok, ich hatte irgendwie gehofft, dass ich keinen brauche, daher die Frage.
Gibt es weitere Enkelkinder, die einen berechtigten Anspruch auf das Eigentum haben? Wenn nicht, können Sie den Anwalt bequem überspringen und mit einem Buchhalter über steuerliche Auswirkungen sprechen.
Danke, ein Freund von mir, der Anwalt ist, wird mir kostenlos helfen, die Situation hier zu aktualisieren, während sie sich entfaltet. Mein Vater, der 84 Jahre alt ist, scheidet aus seinem Besitz aus, also werden mein Onkel und ich, das einzige Kind, den Titel tragen. Ich würde es lieben, wenn stattdessen die drei Enkelkinder auf Titel gesetzt würden

Antworten (2)

Wenn Sie kein Treuhänder sind, können Sie dies nicht tun. Ein ernannter Treuhänder muss diese Art von Transaktion abwickeln. Der Treuhänder wäre von Ihren Großeltern ernannt worden, um die rechtliche Befugnis dazu zu haben.

Wenn Sie ein Treuhänder SIND, stellen Sie sicher, dass Sie das Verfahren Ihres Staates für die Übertragung auf Nachkommen finden, oder die Grundsteuerbemessungsgrundlage kann auf die aktuellen Sätze erhöht werden.

Okay, danke, mein Vater und mein Onkel sind Treuhänder, also glaube ich, dass sie das tun können. Und übertragen Sie mir und meinem Onkel das Eigentum.

Das mag selbstverständlich sein, aber hat das Haus irgendein Pfandrecht? Die häufigste ist eine Hypothek. Wenn ja, ist die Antwort ein einfaches „Nein“, die anderen Parteien können das Eigentum nicht einfach übertragen, da die Hypothek nicht unbedingt daran gebunden ist.

Wenn keine Pfandrechte bestehen, können Sie die anderen Parteien möglicherweise einfach das Eigentum übertragen lassen, aber die Rücksprache mit dem Anwalt wäre eine gute Idee.

Nein nein lein. Hypothekenfrei seit 1960