Frage
Ich habe mich gefragt, ob der Satz / Satz / Anspruch / Aussage: "Die Bundesregierung der Vereinigten Staaten sollte das Strafjustizsystem ändern" hypothetisch machbar ist oder nicht?
Zur Klarstellung wollte ich wissen, ob die USFG überhaupt eine Zuständigkeit für das Strafjustizsystem hat? Weil das Justizsystem Teil der drei Zweige ist, würde ich davon ausgehen, oder?
Wenn nicht, geben Sie bitte Zitate an, die belegen, dass die USFG nicht unbedingt für das Strafjustizsystem zuständig ist
Das Justizsystem wird von der Verfassung der Vereinigten Staaten erklärt, aber nicht von ihr definiert. Das Justizsystem wird durch Gesetze definiert, die im Laufe der Zeit verabschiedet wurden. Diese Gesetze richten die Bezirks- und Bezirksgerichte (Berufungsgerichte) ein. Nur der Oberste Gerichtshof wird in Artikel III der US-Verfassung tatsächlich namentlich erwähnt :
Die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten liegt bei einem Obersten Gerichtshof und bei solchen untergeordneten Gerichten, die der Kongress von Zeit zu Zeit ordinieren und einrichten kann.
Die „minderwertigen Gerichte“ werden vom Kongress geweiht und eingerichtet. Es gibt verschiedene Einschränkungen, die in Artikel III und der Bill of Rights vorgesehen sind, aber vorbehaltlich dieser sind die untergeordneten Gerichte vom Kongress zu definieren.
Das "Criminal Justice System" ist mehr als nur die Justiz. Dazu gehören auch Strafverfolgungsbehörden wie das FBI (Federal Bureau of Investigation), ATF (Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms & Explosives) und Homeland Security. Das Justizministerium ist auch Teil des Strafjustizsystems. Auch die Strafverteidiger und das Strafgesetzbuch sind Teil des Strafjustizsystems.
Die Verfassung schreibt Verteidiger vor, aber sie schreibt weder vor, wie sie bezahlt werden, noch wie viel. Strafverfolgung und Strafverfolgung sind so ziemlich ausschließlich eine Schöpfung des Kongresses.
- 24. September 1789: Der Kongress richtet einen Obersten Gerichtshof, 13 Bezirksgerichte, drei Ad-hoc-Bezirksgerichte und die Position eines Generalstaatsanwalts ein.
Vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Beschränkungen kann der Kongress diese ändern, reformieren oder sogar ändern, wenn er dies wünscht. Es kann den Obersten Gerichtshof nicht abschaffen, aber es könnte sicherlich etwas ändern. Der Oberste Gerichtshof zum Beispiel hatte früher nur fünf Mitglieder, jetzt hat er neun.
Darüber hinaus können sogar die verfassungsrechtlichen Anforderungen vom Kongress geändert werden. Das bedarf noch der Ratifizierung durch drei Viertel der Länder, ist aber ansonsten Sache der Bundesregierung.
Die Diskussionen über Reformen der Strafjustiz in den USA decken in der Regel eine Vielzahl von Themen ab: Richtlinien für die Verurteilung, Rehabilitationsschwerpunkte, Behandlung/Wiedereingliederung nach der Entlassung, Polizeireformen, Privatisierung der Inhaftierung und einige mehr. Daher lautet die allgemeine Antwort "es kommt darauf an".
Da der Kommentar jedoch klarstellte, dass dies spezifisch für die Justiz war, wird hier am ehesten auf die Federal Sentencing Guidelines Bezug genommen .
Daher ist die Antwort zweigeteilt:
Bundesstrafenrichtlinien sind vom Kongress verabschiedete Gesetze und können als solche von der Bundesregierung geändert werden (durch Änderung/Aufhebung/neues Gesetz).
Staatliche Verurteilungsrichtlinien sind staatlich verabschiedetes Gesetz und somit NICHT die Provinz der Bundesrichtlinien, wie das Gesetz gilt. Nach meinem besten Verständnis unterliegen Landesrichter keinen Bundesrichtlinien (die ausdrücklich nur für Bundesrichter gelten), und daher kann die Verurteilung auf Landesebene nicht so einfach von der Bundesregierung geändert werden.
Allerdings können staatliche Gesetze gemäß der Vorrangklausel in Artikel VI der Verfassung nicht gegen die Richtlinien des Bundesrechts verstoßen, sodass die Bundesregierung neue Gesetze verabschieden kann , die die staatliche Verurteilung ausdrücklich beeinflussen, auch wenn sie dies jetzt nicht über die FSG tut.
Wie @hszmv feststellte, kann offensichtlich kein verabschiedetes Gesetz gegen die Verfassung verstoßen (wie durch Gerichtsurteile zur Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes beurteilt, bis hin zu SCOTUS).
Philipp
John Rawls
Trilarion
Philipp
Benutzer4012
Philipp