Kann ein Arbeitgeber sich weigern, einen Ehepartner zu entlassen, der kürzlich einen eigenen Krankenversicherungsschutz erworben hat?

Mein Ehepartner hat kürzlich eine neue Position mit Sozialleistungen angenommen. Wenn ich Leistungen über meinen Arbeitgeber erbracht habe, habe ich ihn kontaktiert und darum gebeten, meinen Ehepartner zu entfernen. Zuerst sagten sie, kein qualifizierendes Ereignis. Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse wurde jedoch gesagt, dass eine Änderung des Leistungsstatus des Ehepartners in Frage kommt. Als ich mich wieder meldete, wurde mir gesagt, dass das Problem nicht bei Anthem liege, sondern bei der Prämie vor Steuern, die mit dem Plan verbunden ist.

Wenn das richtig ist, bleiben mir zwei Möglichkeiten:

a) unsere Versicherungsprämien durch unsere separaten Firmenpläne bis zu meiner offenen Einschreibung im März zu verdoppeln und meinen Ehepartner dann fallen zu lassen (was zu einigen tausend Dollar an zusätzlichen Zahlungen führt)

b) meine Ehefrau kann ihre eigenen Leistungen ablehnen (die viel erschwinglicher sind, als sie als Ehefrau in meinem Plan zu behalten) und ich kann sie während meiner offenen Einschreibung im nächsten Jahr fallen lassen. Bei der letztgenannten Option ist sie für 3 Monate bis zum Anmeldezeitraum ihres Unternehmens im Juli ohne Versicherung und wir könnten einer Steuerstrafe ausgesetzt sein.

Danke schonmal für eure Antworten/Ratschläge

Antworten (1)

Steuerbefreite Beiträge an einen Arbeitgeberabschnitt 125 Cafeteria-Plan werden vom IRS geregelt. Der IRS gibt an, dass die Wahländerung nicht während eines Planjahres vorgenommen werden darf, außer bei bestimmten qualifizierenden Ereignissen. Änderungen außerhalb des Planjahres aufgrund der Berechtigung im Rahmen eines anderen Arbeitgeberplans, des Verlusts der Berechtigung im Rahmen eines anderen Arbeitgeberplans und der offenen Anmeldung bei einem anderen Arbeitgeber sind gemäß Abschnitt 125 gemäß IRS akzeptabel.

https://www.law.cornell.edu/cfr/text/26/1.125-4

26 CFR 1.125-4 – Zulässige Wahländerungen.

(a) Ein Kantinenplan kann einem Mitarbeiter gestatten, eine Wahl während eines Versicherungszeitraums zu widerrufen und eine neue Wahl nur wie in den Absätzen (b) bis (g) dieses Abschnitts vorgesehen durchzuführen. Abschnitt 125 erfordert keinen Kantinenplan, um diese Änderungen zuzulassen.

(c) Statusänderungen

(2) Statusänderungsereignisse.

(iii) Beschäftigungsstatus. Jedes der folgenden Ereignisse, das den Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers, des Ehepartners des Arbeitnehmers oder des Unterhaltsberechtigten des Arbeitnehmers verändert: Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses ; Streik oder Aussperrung; Antritt oder Rückkehr aus einer unbezahlten Beurlaubung; und ein Wechsel der Arbeitsstelle. Darüber hinaus, wenn die Anspruchsbedingungen des Kantinenplans oder eines anderen Arbeitnehmerleistungsplans des Arbeitgebers des Arbeitnehmers, Ehepartners oder Unterhaltsberechtigten vom Beschäftigungsstatus dieser Person abhängen und sich der Beschäftigungsstatus dieser Person ändert mit der Folge, dass die Person im Rahmen des Plans anspruchsberechtigt wird (oder aufhört), dann stellt diese Änderung eine Änderung der Beschäftigung im Sinne dieses Absatzes dar(c) (z. B. wenn ein Plan nur für Angestellte gilt und ein Mitarbeiter von einem Angestellten- zu einem Stundenlohn wechselt, mit der Folge, dass der Mitarbeiter seinen Anspruch auf den Plan verliert, dann stellt diese Änderung eine Änderung des Beschäftigungsstatus gemäß diesem Absatz dar (c)(2)(iii)).

Es gibt auch: Abschnitt 125 (4) (f) (4) (ii) in Bezug auf die reguläre offene Einschreibung des Arbeitgebers eines Ehepartners.

Die Ausnahme von der Ausnahme ist Absatz a oben. Die Förderfähigkeitssprache des Plans muss diese Bestimmungen nicht zulassen.

Unter Berücksichtigung, dass Arbeitgeber im Allgemeinen Zulassungskriterien festlegen und beibehalten. Hymne (ich nehme an, das ist Ihr Anbieter) hat nichts mit dem Hinzufügen und Entfernen von Personen zu einem Arbeitgeberplan zu tun, sondern Ihr Arbeitgeber.