Diese Frage ist eine Fortsetzung der hier gestellten Frage .
Was die internationalen Gesetze betrifft, kann der Iran weder die USA noch die CIA wegen ihrer Beteiligung am Staatsstreich von 1953 verklagen . Gilt das auch für US-Bürger?
Kann ein US-Bürger die CIA verklagen, weil sie einen Putsch im Iran gesponsert hat?
Bei dieser anderen Frage geht es darum, ob ein US-Bürger die Regierung verklagen kann, weil sie die Strafgesetze nicht einhält. Während die Frage anders ist, ist die Antwort weitgehend gleich, daher stammen alle folgenden Zitate aus der akzeptierten Antwort von Avi.
Dies hat eine Vielzahl von Gründen. Erstens genießen sowohl der Staat als auch die Bundesregierung laut dem Obersten Gerichtshof souveräne Immunität . Dies bedeutet, dass Sie die Regierung nicht verklagen können, es sei denn, sie hat der Klage in einem Gesetz zugestimmt.
Soweit ich weiß, gibt es keine Gesetze, die es Ihnen erlauben, die Regierung für alles zu verklagen, was ihre Geheimdienste einem fremden Land antun, und die Existenz eines solchen Gesetzes würde die Interessen der Regierung sehr beeinträchtigen.
Um einen Anzug mitzubringen, müssen Sie stehen. Um eine Klagebefugnis zu haben, ist es im Allgemeinen erforderlich, dass Sie infolge einer Handlung der Partei, die Sie verklagen, einen tatsächlichen Schaden erleiden oder unmittelbar erleiden werden und dass dieser Schaden durch eine günstige rechtliche Entscheidung behoben werden kann.
Das Problem hierbei ist, dass Sie wahrscheinlich keine Verletzung erlitten haben und dies auch nicht unmittelbar bevorstehen wird. So gefährlich diese Gruppe im Allgemeinen auch sein mag, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie eine Verletzung erlitten haben oder unmittelbar erleiden werden, und diese Verletzung vernünftigerweise auf staatliche Maßnahmen zurückführen können, Sie haben keine Klagebefugnis. Das Gericht hat ein hohes Maß an Bestimmtheit und Gewissheit gefordert, wenn es um Klagebefugnis wegen einer unmittelbar drohenden Verletzung geht; siehe zum Beispiel LA v. Lyons 461 US 95 (1983), Lujan v. Defenders of Wildlife 504 US 555 (1992), Clapper v. Amnesty International 568 US ___ (2013).
Mit anderen Worten, Sie müssten nachweisen, dass Sie persönlich durch den Putsch im Iran oder möglicherweise sogar durch die konkreten Aktionen der CIA zu seiner Unterstützung geschädigt wurden. Offensichtlich könnte jemand, der seine Familie durch den Putsch verloren hat und inzwischen US-Bürger geworden ist, argumentieren, dass er Klage hat, aber er hätte immer noch kein anwendbares Recht, unter dem er klagen könnte.
Nein.
Jeder US-Bürger wäre durch die Doktrin der souveränen Immunität vor US-Gerichten sowie durch die Verjährungsfrist für einen solchen Anspruch ausgeschlossen (die Ereignisse ereigneten sich vor 64 Jahren, obwohl die offizielle Anerkennung der US-Beteiligung erst in diesem Jahr erfolgte).
Auch fehlt es einem US-Bürger ab 1953, Schadensersatzklagen gegenüber dem Souverän des Iran geltend zu machen, der aus dem Exil selbst einen Schadensersatzanspruch hätte geltend machen können. Sie müssen einen individuellen Schaden durch das angebliche Fehlverhalten erleiden, um Ansprüche geltend machen zu können.
Es ist schwer, sich eine Theorie vorzustellen, auf deren Grundlage ein Nicht-US-Gericht einen solchen Anspruch anerkennen würde.
Benutzer4012